Rapport explicatif
Consultation 2005/48: Mise en œuvre sur le plan interne du Protocole facultatif à la Convention des Nations Unies contre la torture et autres peines ou traitemens cruels, inhumains ou dégradants · 12 pages
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Was die erforderliche Bestimmtheit der Rechtsgrundlage anbelangt, ist darauf hinzuweisen, dass einige Bestimmungen des OP-CAT für eine direkte Anwendung ausreichend klar und genau sind. Dies gilt für das Recht des Mechanismus auf den uneingeschränkten Zugang zu allen Orten der Freiheitsentziehung, zu allen Personen, denen die Freiheit entzogen ist, ohne Zeugen und zu allen Unterlagen (Art. 20 OP-CAT) sowie für die funktionale Unabhängigkeit des Mechanismus und die Unabhängigkeit seines Personals (Art. 18 OP-CAT). Nichtsdestotrotz sollten aus Gründen der Transparenz diese Zuständigkeiten auch im Gesetzestext aufgeführt werden; jener würde damit alle Bestimmungen zum Mechanismus, zu dessen Kompetenzen und zu dessen Funktionsweise enthalten.
VI. Zusammensetzung und Funktionsweise des nationalen Mechanismus
Was den Umfang der nationalen Präventionsmechanismen und die Modalitäten der Funktionsweise anbelangt, sind im OP-CAT keine Angaben enthalten. Im Fakultativprotokoll ist lediglich festgehalten, dass die Mitglieder unabhängig sein und über die erforderlichen Kompetenzen und Fachkenntnisse verfügen müssen. Ausserdem müssen sich die Vertragsstaaten um eine ausgewogene Beteiligung der Geschlechter und um eine angemessene Vertretung ethnischer Gruppen und von Minderheiten im Land bemühen (Art. 18 OP-CAT).
1. Finanz- und Budgetfragen
Das Budget muss dem Mechanismus eine effiziente und vollständig unabhängige Funktionsweise entsprechend den Anforderungen von Artikel 18 OP-CAT erlauben. Nachdem der Betrag dem nationalen Mechanismus zur Verfügung gestellt wurde, wird er von diesem selbstständig verwaltet. Es ist vorgesehen, dass die Kommissionsmitglieder Anspruch auf Ersatz ihrer Auslagen haben (Reise- und Übernachtungskosten). Dazu kommen die Ausgaben für Experten und Dolmetscher sowie für die Publikation des Jahresberichts. Der Bundesrat wird die Frage der Entschädigung der Kommissionsmitglieder in einer späteren Entscheidung regeln. Dabei hat er zu regeln, ob die Mitglieder der Kommission entschädigt werden, und gegebenenfalls die Höhe der Entschädigung zu bestimmen.
Es wird vom Bund getragen (je zur Hälfte von EJPD und EDA). Eine finanzielle Beteiligung der Kantone wäre zwar möglich; indes befürwortete die Mehrheit der Kantone die Unterzeichnung und die Ratifikation des OP-CAT unter der Bedingung, dass der Bund den nationalen Präventionsmechanismus allein finanziere. Auf Bundesebene muss dieser zusätzliche Aufwand innerhalb des Budgets und der Finanzplanung der betroffenen Departemente kompensiert werden.
2. Anzahl Mitglieder und Zusammensetzung
Der Ausschuss setzt sich aus zwölf Mitgliedern zusammen. Damit sollte er in der Lage sein, sowohl etwa 30 Besuche pro Jahr entsprechend den Vorgaben durchzuführen als auch den im OP-CAT festgelegten Kriterien zu entsprechen (angemessene Fachkenntnisse, ausgewogene Beteiligung der Geschlechter,