Rapport sur les résultats

Consultation 2006/59: RPT - Réforme de la péréquation financière et de la compensation des charges: 1. Rapport final sur la dotation de la péréquation des ressources et de la compensation des charges et des cas de rigueur · 77 pages

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RPT: résultats de la consultation relative à la dotation de la péréquation des ressources et de la compensation des charges et des cas de rigueur

Tableau 2 Propositions pour la dotation des instruments de péréquation: rapport entre la contribution des cantons à fort potentiel de ressources et celle de la Confédération à la péréquation des ressources Participant Proposition

KdK Zustimmung. Die vorgeschlagene Aufteilung entspricht der ursprünglichen Aufteilung, die

auch der Abstimmungsvorlage vom 28. November 2004 zu Grunde lag. Es erscheint deshalb angezeigt, für den Start des neuen Ausgleichssystems an dieser Grundaufteilung festzuhalten, weil diese Aufteilung der damaligen Meinungsbildung zugrund gelegt wurde und eine Abweichung eine Veränderung der damaligen Entscheidgrundlagen bedeuten würde.

Die Verhältnisse werden wie vorgeschlagen jeweils im Rahmen der alle vier Jahre zu erstellenden Wirksamkeitsberichte zu überprüfen und allenfalls anzupassen sein.

Zusätzlich weist die KdK darauf hin, dass sich einerseits eine Erhöhung des Anteils der ressourcenstarken Kantone nicht aufdrängt, weil das Ziel einer Mindestausstattung der ressourcenschwachen Kantone von 85 Prozent der standardisierten Steuererträge annähernd erreicht wird, und anderseits eine Senkung auf den verfassungsmässigen Mindestanteil von zwei Dritteln der Bundesleistungen keinen Spielraum für künftige Anpassungen nach unten lassen würde.

Eine Minderheit der Kantone schlägt vor, den Beitrag der Geberkantone anfänglich auf zwei Drittel des Bundesbeitrags festzusetzen. Die Festlegung des Beitragssatzes müsse zudem aufgrund seiner Bedeutung für die soziale Kohärenz und die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit der Kantone sachlich begründet sein.

ZH Antrag: Zürich als Geberkanton beantragt, dass der Beitrag der Geberkantone auf 66 Pro-

zent der Bundesleistung festgelegt wird.

Begründung: inhaltlich analog jener der Konferenz der NFA-Geberkantone (vgl. Kanton Zug).

BE Der Kanton Bern schliesst sich vollumfänglich der Stellungnahme der KdK an.

LU Der Kanton Luzern schliesst sich vollumfänglich der Stellungnahme der KdK an.

UR Der Kanton Uri schliesst sich bei dieser Frage der Stellungnahme der KdK an.

SZ Antrag: In Übereinstimmung mit den übrigen Geberkantonen beantragt der Kanton

Schwyz, dass der Beitrag der Geberkantone an den Ressourcenausgleich anfänglich auf zwei Drittel der Bundesleistung festgesetzt wird.

OW Antrag: Das Verhältnis und die Aufteilung sollen den Aussagen der Abstimmungsvorlage

vom 28. November 2004 entsprechen. Es ist nicht angebracht, zum jetzigen Zeitpunkt von diesen abzuweichen. Eine Abweichung zu Ungunsten der ressourcenschwachen Kantone würde nicht verstanden.

NW Antrag: Nidwalden als Geberkanton beantragt, dass der Beitrag der Geberkantone auf 66

Prozent der Bundesleistung festgelegt wird.

Begründung: inhaltlich analog jener der Konferenz der NFA-Geberkantone (vgl. Kanton Zug).

GL Analog zur Vernehmlassung der KdK, ausser der Bemerkung zu den Forderungen der

Minderheit.

ZG Antrag: Der Beitragssatz der Geberkantone ist auf 66% der Bundesleistung festzulegen.

Begründung: Auch die Aufteilung der Beiträge zwischen dem Bund und den ressourcenstarken Kantone ist von der Projektleitung NFA in einer früheren Phase des NFA-Projekts zufällig festgesetzt worden, um erste Berechnungen zu ermöglichen. Auch der Beitrags-