Rapport (allemand et français)

Consultation 2007/88: Ordonnance sur I'assurance-maladie (OAMal). Ordonnance sur le calcul des couts et le classement des prestations par les hopitaux et les etablissements medico-sociaux (OCP). Ordonnance sur les prestations dans I'assurance des soins (OPAS) · 178 pages

Fedlex · Rapport sur les résultats · Page 106Fedlex · Rapport sur les résultats

nannten Nebendiagnosen eingeführt, die durch Kombination mit der Hauptdiagnose eine finanzielle Berücksichtigung des Schweregrades der Krankheit ermöglichen sollen. Gerade die multimorbiden Patienten benötigen oft eine besonders intensive Physiotherapie mit frührehabilitativen Massnahmen, was sich jedoch anhand der medizinischen Diagnosen und Nebendiagnosen nicht zeigen lässt. Das Deutsche Sozialgesetzbuch schreibt vor, dass frührehabilitative Massnahmen noch während der Akutbehandlung zur Anwendung kommen sollen, um eine Behinderung oder eine spätere Pflegebedürftigkeit zu verhindern. Dementsprechend können diese Interventionen in Deutschland abgerechnet werden. In der Schweiz ist mit der Einführung der Swiss – DRG jedoch nichts in dieser Art geplant. Dies kann sich als Nachteil für die Physiotherapie erweisen, da sie als integraler Bestandteil der stationären Behandlung gilt und deshalb nicht separat vergütet wird.

Die Funktionsfähigkeit bildet den Mittelpunkt des physiotherapeutischen Handelns, und mit der internationalen Klassifikation der Funktionsfähigkeit, Behinderung und Gesundheit (World Health Organisation WHO, International Classification of Functioning, Disability and Health ICF, Geneva: WHO, 2001) steht zwar eine Klassifikation zur Verfügung, die jedoch bei der Bildung der DRG nicht angewendet wird. Im Rahmen eines internationalen Forschungsprogramms und unter Mitwirkung von Physiotherapeuten wurden sogenannte ICF Core Sets für den Akutkontext entwickelt. ICF Core Sets stellen kurze und praktikable Listen von ICF– Kategorien dar, welche die häufigsten Patientenprobleme und darauf bezogene Umweltfaktoren für bestimmte Gesundheitsprobleme beschreiben. Sie bilden die Patientenperspektive umfassend ab. Die berufsspezifische Perspektive ist damit noch nicht definiert.

Der physiotherapeutische Aufwand im Akutkrankenhaus variiert stark und er lässt sich nur in geringem Umfang durch die medizinische Diagnose erklären. Im Rahmen der Einführung der Swiss – DRG in den Schweizer Akutkrankenhäusern ist anzustreben, die ICF–Klassifikation mit den operationalisierten ICF-Kategorien in die Leistungserfassung der Physiotherapie zu integrieren. Damit kann der geforderten Transparenz in der Leistungserbringung nachge-kommen werden.

Flexiblere Tarifanpassungen:

Das vorgesehene umfassende Genehmigungsverfahren mit der ausführlichen Genehmigungspflicht des Bundesrates erschwert die Arbeit der Tarifpartner mit einer regelmässigen Ueberprüfung und Anpassung der Tarife. Dies zeigt sich bereits heute als sehr schwieriger Prozess.

Einführung von einheitlichen Tarifstrukturen: Pulsus Der Bundesrat strebt ein einheitliches, vollständig von ihm kontrolliertes Vergütungssystem an, welches für die Rechtsverbindlichkeit nicht nur die Einigung zwischen den Vertragspartnern, sondern auch der konstitutiven Genehmigung des Bundesrates bedarf.

Damit wird nicht weniger als das bisherige, die unterschiedlichen Bedürfnisse wie auch Umstände und Kostenstrukturen berücksichtigende Vertragswerk zwischen Versicherern und Leistungserbringern durch eine vereinheitlichte, gesamtschweizerisch und vom Bundesrat verordneten Struktur ersetzt. Die Verträge zwischen Versicherern und Leistungserbringern werden zur Farce. Dies lehnt Pulsus ab.

Vermeidung von falschen Anreizen:

Einerseits wird von den Leistungserbringern ökonomisches Verhalten verlangt, anderseits wird ihnen bereits heute unterschoben, die vom Bundesrat angestrebten und verlangten Fallpauschalen zu ihren Gunsten auszunützen. Es liegt in der Natur der Sache, dass derjenige Leistungserbringer, der unabhängig von der zu erbringenden Leistung mit einer Pauschale abgegolten wird, sich ökonomisch verhalten und danach trachten wird, pro pauschaliertem Fall möglichst wenig Leistungen erbringen zu müssen. Dies mag mit Bezug auf die Kosten-