Rapport (allemand et français)
Consultation 2007/88: Ordonnance sur I'assurance-maladie (OAMal). Ordonnance sur le calcul des couts et le classement des prestations par les hopitaux et les etablissements medico-sociaux (OCP). Ordonnance sur les prestations dans I'assurance des soins (OPAS) · 178 pages
Fedlex · Rapport sur les résultats · Page 55Fedlex · Rapport sur les résultats
- Entwicklungen in den Bereichen Spitex und Pflegeheime
- Versicherten – und Patientenentwicklung im Zusatzversicherungsbereich
- Patientensteuerung der Versicherer durch Produkte der eingeschränkten Spitalwahl gemäss Art. 41(4)
- Patientensteuerung der Versicherer durch Zusatzversicherungsprodukte der eingeschränkten Spitalwahl
- Patientensteuerung der durch Managed Care Organisationen mit Budgetverantwortung
- Patientensteuerung durch Fallmanagement
- Mengen und Preise zulasten der Grundversicherung bei nicht gelisteten Spitälern.
All diese Entwicklungen können substitutive oder additive Wirkungen auf den Akutspitalbereich entfalten. Die Bestimmungen sind grundlegend zu überarbeiten, Der Fokus ist dabei auf die Hauptaufgabe der Kantone, närni:ch der Sicherstellung der qualitativ genügenden Versorgung zu legen. Die Kantone sollen sich auf eine Rahmenplanung beschränken, die diesen Namen verdient.
Begründung: Die vorliegenden Bestimmungen zur Spitalplanung widersprechen der neuen Ausrichtung der Spitalfinanzierung grundlegend. Ihre Umsetzung ist nicht nur unmöglich und zum Scheitern verurteilt. Die Regeln verhindern auch die gewollten Effekte des Tarifbenchniarking.
Der eigentliche Zweck - nämlich die Vereinheitlichung der Vorgehensweise in den Kantonen – ist mit den vorliegenden Bestimmungen nicht erreichbar:
Zentraler Bestandteil der KVG Revision ist ein gesamtschweizerisch einheitli- santésuisse ches Abgeltungsmodell und die Einführung eines Tarifbenchmarking. Die Grundidee ist, dass die Spitalstrukturen durch Stärkung der Wettbewerbselemente effizienter werden. In dieser Frage sind sich der Verband der Schweizer Spitäler H+ und santésuisse einig. Konkret soll durch das Benchmarking wettbewerbliches Verhalten der Spitäler bei den Tarifverhandlungen erzeugt werden. Durch eine effektivere Nachfrage nach Spitalleistungen sollen Effizienz steigernde Anreize spielen, was die Spitäler motiviert, ihre Leistungen kostengünstig anzubieten. Sie sollen dabei selber entscheiden, welche Angebotsspektren sie in welchem Ausmass anbieten wollen. Gleichzeitig eine detailliert gesteuerte, staatliche Angebotsplanung aufrechtzuerhalten, widerspricht diesem Grundsatz. Zwingender Bestandteil des Gesetzespaketes muss eine Lockerung der staatlichen Angebotsplanung sein. Die Tarifbildung und nicht die Angebotsplanung ist leistungsorientiert auszugestalten. Überkapazitäten sollen durch Wettbewerbsmechanismen und eben nicht durch Planungsmechanismen abgebaut werden. Es ist deshalb auch nicht im Sinne der parlamentarischen Beschlüsse, die staatlichen Angebotsaktivitäten bis ins Detail zu regulieren. Bereits unter dem bisherigen Regime konnte das Ziel der Spitalplanung – die Beeinflussung der Wirtschaftlichkeit – nicht erreicht werden. Indem die Versicherer neuerdings OKP-Tarifverträge mit nicht gelisteten Spitälern abschliessen können, verliert die Spitalplanung endgültig ihr Ziel aus den Augen.Es ist nicht vertretbar, dass für die Umsetzung neuer Gesetzesbestimmungen auf die Praxis des Bundesrates abgestellt wird, welche sich auf alte Gesetzesbestimmungen beziehen. Es ist ebenso nicht nachvollziehbar, warum sich nun die Planungskriterien auf den unter Federführung der GDK erarbeiteten und verabschiedeten "Leitfaden zur leistungsorientierten Spitalplanung" beziehen sollen. Eine detaillierte Mengenplanung ist in einem System mit verstärkter wettbewerblicher Ausrichtung aus zahlreichen Gründen zum Scheitern verurteilt und deshalb grundsätzlich in Frage zu stellen. Folgende Aspekte zeigen das:
-Mengenentwicklungen im – nicht geplanten – ärztlichen Bereich
-Mengenentwicklungen im – nicht geplanten – spitalambulanten Bereich
-Entwicklungen bei den ambulanten Rehabilitationsangeboten
-Entwicklungen in den Bereichen Spitex und Pflegeheime
-Versicherten – und Patientenentwicklung im Zusatzversicherungsbereich -Patientensteuerung der Versicherer durch Produkte der eingeschränkten Spi-