Rapport (allemand et français)

Consultation 2007/88: Ordonnance sur I'assurance-maladie (OAMal). Ordonnance sur le calcul des couts et le classement des prestations par les hopitaux et les etablissements medico-sociaux (OCP). Ordonnance sur les prestations dans I'assurance des soins (OPAS) · 178 pages

Fedlex · Rapport sur les résultats · Page 56Fedlex · Rapport sur les résultats

talwahl gemäss Art. 41 Absatz 4 KVG

-Patientensteuerung der Versicherer durch Zusatzversicherungsprodukte der

eingeschränkten Spitalwahl

-Patientensteuerung der durch Managed Care Organisationen mit Budgetver-

antwortung

-Patientensteuerung durch Fallmanagement

-Mengen und Preise zulasten der Grundversicherung bei nicht gelisteten Spitä-

lern.

Die Bestimmungen zur Spitalplanung sind grundlegend zu überarbeiten. Es ist

klar zu stellen, dass die Kantone im Sinne eines möglichst grossen wettbe-

werblichen Spielraums nur aktiv werden sollten, wenn eine qualitativ hinrei-

chende Versorgung nicht gewährleistet ist. Dabei sollen die Kantone autonom

entscheiden können, wie sie diese Versorgungssicherheit sicherstellen wollen.

Die hier aufgeführten Planungskriterien gehen zu stark ins Detail und schränken Stadt ZH, dadurch den Handlungsspielraum und die Reaktionsmöglichkeit der Planer zum SSV Wohl der Bevölkerung ein. KVG Art. 39 Abs. 2ter beauftragt den Bundesrat Pla-

nungskriterien zu erlassen. Die Planung in kantonaler Hand muss jedoch unter-

stützt werden, da die Kantone die Versorgungssicherheit gewährleisten müs-

sen. Eine allzu starke Einmischung des Bundes bzw. eine zu detaillierte Zu-

sammenstellung von Planungskriterien ist nicht angebracht. Die in den Artikeln

58 a bis h erlassenen Kriterien gehen klar zu weit. Z. B. kann Art 58b Abs. 3 lit.

d mit dem Verweis auf qualifiziertes Personal gestrichen werden, da es sich um

eine gesundheitspolizeiliche Vorgabe handelt. Unter Abs. 4 lit. a und b und Art.

58 b Abs. 5 wird der Versuch unternommen, die Mengen zu konzentrieren.

Konzentration heisst aber nicht unbedingt Effizienz und Qualität. Die Mengen-

konzentration kann zu ineffizienten Betriebsgrössen führen oder die Behand-

lungsqualität einschränken, da Patientinnen bei Komplikationen oder im Falle

unklarer Diagnosen oder mit multimorbidem Krankheitsbild unter Umständen

zwischen verschiedenen Spitälern hin und her geschoben werden müssen.

Mengensteuerung unter Fallpauschalen führt zu Rationierung und nicht zur

Kostensenkung. Die Einführung von leistungsbezogenen Fallpauschalen allein

wird zu einer Regulierung auf dem Markt führen.

H+ fordert hier zusätzlich mit einer Ergänzung die Einführung des Cassis-de-

Dijon-Prinzips. Dadurch könnte ein Nicht-Listenspital im Kanton Z Leistungen

an Versicherte aus dem Kanton Z erbringen, wenn es auf der Spitalliste des

Kantons A figuriert. Da die Anforderungen des Kantons A nicht denjenigen des

Kantons Z entsprechen müssen, würden damit gleiche Rechte gewährt - dies

aber bei unterschiedlichen Pflichten. Diese Forderung des Marktzugangs durch

die Hintertür und zu ungleichen Konditionen ist zurückzuweisen.

Art. 58a

Abs. Hinweise, Kritiken, Vorschläge, Anträge Verfasser Al. Observations, critiques, suggestions, propositions Auteurs

allge- Art. 58 a et b AVIVO mein AVIVO souhaite que la méthode analytique l’emporte sur la méthode

normative. Quant au «benchmarking» il relève d’une obsession de mise

en concurrence qui n’a jamais prouvé efficacité et efficience. Que l’on

mesure les coûts et vise à les maîtriser est juste. Cela ne devrait pas

faire oublier le rôle essentiel, dans la civilisation, de l’amélioration des

soins sur la qualité de vie de la majorité des habitants de la Suisse,

voire l’allongement historique de la durée de la vie, principes que

AVIVO n’aime pas voir remis en cause pour des raisons de coûts.

allge- Art 58a & 58b Geburtshaus arco mein Die Verordnung schreibt den Kantonen vor, die Spitalplanung Geburtshaus Artemis

aufgrund des Versorgungsbedarfes der kantonalen Bevölkerung Geburtshaus Delphys