Rapport sur les résultats
Consultation 2008/105: Révision totale de la loi sur la nationalité · 52 pages
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Die Bestimmung sei zu streichen (OW, JusPax). Der Bestimmung könne zugestimmt werden, sofern der bisherige Art. 29 Abs. 3 BüG beibehalten werde. (FER).
2. Ablehnende Stellungnahmen • 1 Kanton (BE) lehnt die vorgeschlagene Regelung ab. • 1 Partei (EDU) ist gegen die vorgeschlagene Regelung. • 1 Wirtschafts- und Berufsverband (CP) lehnt die vorgeschlagene Regelung ab. • 2 weitere Vernehmlassungsteilnehmer (SFR, SEK) sind mit der vorgeschlagenen Regelung nicht einverstanden.
Die Formulierung gemäss bisherigem Art. 29 BüG solle beibehalten werden (EDU, CP) bzw. die betroffene Person das Bürgerrecht nach 5 Jahren voraussetzungslos erwerben (SFR). Gemäss dem Kanton Bern ist der betroffenen Person das irrtümlich geführte Kantonsbürgerrecht zu erteilen. Auf Unverständnis stösst, dass eine einbürgerungswillige Person, die bereits Militärdienst geleistet hat, neu einer Mindestfrist unterliegen soll: Vielmehr rechtfertige sich eine Ausdehnung der bestehenden Privilegierung auf den Zivildienst (SEK).
Art. 25: Compétence et procédure
1. Befürwortende Stellungnahmen • 15 Kantone befürworten die vorgeschlagene Regelung (UR, SZ, OW, GL, ZG, FR, SO, BS, SH, AI, AG, TI, VD, GE, JU). • 2 Parteien (FDP, CVP) stimmen der vorgeschlagenen Regelung zu. • 3 Wirtschafts- und Berufsverbände (SAV, CP, FER) befürworten die vorgeschlagene Regelung. • 8 weitere Vernehmlassungsteilnehmer (SSV, SGV, EKM, SVZ, AVZ, JusPax, BGK, SEK) sind für die vorgeschlagene Regelung.
Es wird angemerkt, dass der bei Kantonen und Gemeinden anfallende Mehraufwand durch den Bund zu vergüten sei (UR, ZG, CVP, SSV). Ausserdem solle das Anhörungsrecht in ein Antragsrecht umgewandelt werden, da die Kantone und Gemeinden einerseits einen erhöhten Arbeitsaufwand hätten und anderseits durch die vorgenommenen Abklärungen ein umfassendes Bild vom Gesuchsteller gewinnen würden (BS).
2. Ablehnende Stellungnahmen
• 11 Kantone (ZH, BE, LU, NW, BL, AR, SG, GR, TG, VS, NE) lehnen die vorgeschla-
gene Regelung ab. • 3 Parteien (SP, GPS, EDU) erklären sich mit der Regelung nicht einverstanden.
• 2 Wirtschafts- und Berufsverbände (SGB, Unia) lehnen die vorgeschlagene Rege-
lung ab.
• 4 weitere Vernehmlassungsteilnehmer (SVBK, BGSB, BGB, BGR) sind mit der vor-
geschlagenen Regelung nicht einverstanden.
Die Regelung führe nicht zur Straffung des Verfahrens, sondern aufgrund der fehlenden Koordination vielmehr zur Verlängerung (GR, TG). Werde das Verfahren tatsächlich so umgesetzt, habe dies einen beträchtlichen personellen und finanziellen Mehraufwand für die Kantone zur Folge (ZH, BE, BL, VS, NE). Eine kostendeckende Entschädigung für den Aufwand der Kantone müsse dabei mindestens gewährleistet werden (BE, NE). Die Tragung von Personal- und Infrastrukturkosten für reine Bundesaufgaben werde abgelehnt (NW, AR, TG, GR). Im Weiteren wird vorgebracht, dass der Bund bzw. das BFM für die erleichterte Einbürgerung zuständig sei, weshalb das Gesuch wie bisher beim BFM eingereicht werden müsse (ZH, LU, TG, BL,