Protocole (allemand)

Consultation 2010/4: Modification de l'art. 13, al. 3, let. b, de l'ordonnance sur l'approvisionnement en électricité (OApEl) et nouvelle annexe 1 · 17 pages

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Eidgenössisches Departement für

Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation UVEK

Bundesamt für Energie BFE

Energiewirtschaft

Protokoll der konferenziellen Anhörung Änderung StromVV Art. 13 Abs. 3 Bst. b und Anhang 1 (WACC)

Zeit: Donnerstag, 11. Februar 9.15 Uhr (1. Teil) und Montag 15. Februar 14.15 Uhr (2. Teil)

Ort: Hotel Kreuz, Bern (1. Teil) und Sitzungssaal SNB, Bern (2. Teil)

Vorsitz: Pascal Previdoli, Vizedirektor Bundesamt für Energie BFE

Teilnehmende: gemäss Teilnehmerlisten eins und zwei, am Schluss der jeweiligen Protokolle

Protokoll: Christian Rütschi, Bundesamt für Energie BFE

1. Teil der Anhörung vom 11. Februar 2010

Begrüssung und Erläuterung zum Vorgehen

Pascal Previdoli (Bundesamt für Energie BFE) begrüsst die Anwesenden und stellt den Ablauf der Anhörung vor. Es folgt eine kurze Vorstellungsrunde. Pascal Previdoli erklärt die Motivation für die vorgeschlagene Änderung der Stromversorgungsverordnung (StromVV): Gemäss Stromversorgungsgesetz (StromVG) haben die Netzbetreiber Anrecht auf einen angemessenen Gewinn und die Verzinsung des betriebsnotwendigen Vermögens. Die Höhe des Kapitalkostensatzes (WACC) ist mitentscheidend dafür, ob Investitionen getätigt werden. Es gilt dabei zu berücksichtigen, dass alleine für die im strategischen Netz der Überlandwerke bis 2015 vorgesehenen Investitionen rund 1.2 bis 1.4 Milliarden Schweizer Franken betragen. Es gibt für Investitionsentscheidungen in die Netze jedoch weitere wichtige Rahmenbedingungen wie zum Beispiel das Bewilligungsverfahren. Gemäss StromVV setzt das UVEK jährlich die Marktrisikoprämie im Frühling fest. Letztes Jahr wurde jedoch aus folgenden Gründen auf eine Änderung gegenüber dem Vorjahr verzichtet:

1. 2008 wurde kurzfristig die StromVV in Sachen Kapitalkosten geändert, eine weitere Änderung erschien nicht opportun.

2. Es herrscht Unsicherheit bezüglich des Entscheids des Bundesverwaltungsgerichts zu den Entscheiden der ElCom vom Herbst/Winter 2008.

3. Die Finanzkrise hatte grossen Einfluss auf die Marktrisikoprämie. Diese schwankte in der Folge stark, und es herrschte Unsicherheit bezüglich der weiteren Entwicklung.

Das UVEK hat darauf das Bundesamt für Energie (BFE) beauftragt, den Einfluss der Finanzkrise auf den WACC zu untersuchen und zu analysieren, ob es Möglichkeiten gibt, die Schwankungen des WACC zu glätten. Dazu wurde eine Arbeitsgruppe unter Teilnahme von Bundesstellen (Preisüberwacher, Fachsekretariat ElCom, seco), Strombranche (VSE, Swisselectric, Swissgrid), Stromkonsumenten (Economiesuisse, GGS, SKS) eingesetzt. Begleitend wurde ein Gutachten bei der Firma IFBC