Protocole (allemand)
Consultation 2010/4: Modification de l'art. 13, al. 3, let. b, de l'ordonnance sur l'approvisionnement en électricité (OApEl) et nouvelle annexe 1 · 17 pages
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Methode erfolgt die Anpassung verzögert, die neue Methode produziert Sprünge. Nach alter Methode hinken die Werte der Entwicklung der Zinsen nach, nach neuer Methode erfolgt die Anpassung an die Aktualität schneller. In den Erläuterungen zur Verordnungsänderung findet sich der WACC-Satz für das Jahr 2010 (Basis Zahlen 2008) für beide Methoden. Nun sind auch die Resultate für das Jahr 2011 berechnet worden. Diese ergeben für die alte Methode einen Satz von 4,26 % und für die neue Methode einen solchen von 4,45 %.
Die Werte wurden mit den Pictet Werten für das Jahr 2009 gerechnet. Die 4,45 % für die neue Methode ergeben sich aufgrund des Startjahrs 2011, ansonsten läge der Satz höher. Die Differenz für das Jahr 2011 zwischen der alten und der neuen Methode beträgt rund 38 Millionen Franken. Das Gutachten hat für das Jahr 2008 einen Satz von 5,0 % vorgeschlagen.
Werden die neue und alte Methode verglichen, so fällt auf, dass beide Methoden unter Zuhilfenahme des CAPM gerechnet werden. Beide Methoden führen zu einer Glättung über die Zeit, allerdings liegt die neue Methode näher bei der Aktualität. Die neue Methode resultiert in leicht höheren WACC-Werten. Bei der neuen Methode dürften die Konsumenten für das Jahr 2011 mit rund 38 Millionen Franken zusätzlich belastet werden. Die ökonomische Frage ist: Sind die Anreize für Investitionen in die Netze genügend gross? Politisch wird eher eine Gesamtbetrachtung vorgenommen.
Fragen zur Methode seitens der Anhörungsteilnehmer
Pascal Previdoli (BFE) will wissen, ob es Fragen zur Methode gibt. Es erfolgt keine Wortmeldung.
Allgemeine Stellungnahme seitens der Anhörungsteilnehmer
Diego Brait (Swisspower) beginnt die Runde der Stellungsnahmen und gibt bekannt, dass es zur Verordnungsänderung eine gemeinsame Stellungsnahme von Swisspower, DSV, VSE, swissgrid sowie swisselectric gibt. Die Elektrizitätsbranche unterstützt grundsätzlich den Methodenwechsel und damit auch eine Verordnungsänderung. Eine Abkehr von der im Gutachten aufgezeigten wissenschaftlichen Methodik wird allerdings abgelehnt. Es gibt Vorbehalte gegenüber der Festsetzung einzelner Parameter: Beim Levered Beta sieht Swisspower keinen Grund, vom Expertenvorschlag abzuweichen. Das heisst, es wird ein unleverd Beta von 0,4 anstatt 0,35 beantragt. Es gibt keinen Grund bei der Bestimmung des risikolosen Zinssatzes für das Fremdkapital eine andere Fristigkeit zu unterstellen als für das Eigenkapital. Zudem ist eine Publikation des WACC für die Festsetzung der Tarife bis Ende Februar nötig. Es ist unklar, wieso bei einzelnen Parametern von den Empfehlungen des Gutachtens abgewichen wurde. Swisspower begrüsst die Revision des StromVV, dabei soll jedoch dem Gutachten gefolgt werden. Das heisst, die Verordnung sollte bei der Bestimmung der vorhin erwähnten Parameter den Vorschlägen des Gutachtens folgen. Auch sollten die der Berechnung der Parameter zu Grunde liegenden Daten im Sinne der Nachvollziehbarkeit offen gelegt werden. Bei der anstehenden Revision des StromVG sollte die Frage der Berechnung des WACC neu beurteilt werden.
Henrique Schneider (Schweizerischer Gewerbeverband SGV) sagt, dass für den SGV die vorgeschlagene Änderung zu früh kommt. Die bisher verwendete Methode ist bereits das Ergebnis eines Kompromisses. Diese ist finanzmarktheoretisch durchaus vertretbar.
Thomas Ammann (Hauseigentümerverband HEV) erläutert, dass der HEV mit der vorgeschlagenen Methode keine Probleme hat. Eine kurzfristige Änderung des StromVV macht jedoch wenig Sinn. Die bestehende Verordnung sollte einmal laufen gelassen werden. Wenn nötig, kann die Verordnung 2014, zusammen mit den anstehenden Änderungen des StormVV und des StromVG, angepasst werden.
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