Rapport sur les résultats

Consultation 2013/146: Ordonnance sur l'adaptation de structures tarifaires dans l'assurance-maladie · 84 pages

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Hinweise, Kritiken, Vorschläge, Anträge Verfasser Observations, critiques, suggestions, propositions Auteurs Osservazioni, critiche, suggerimenti, proposte Autori

überprüfen und eine den gemäss den gesetzlichen Anforderungen betriebswirtschaftli-

che und sachgerechte Lösung für die Gegenfinanzierung zu gestalten.

Es kann also in keiner Art und Weise davon ausgegangen werden, wie dies die Verord- Claraspital / nung unterstellt, dass ungerechtfertigte Gewinne auf die Hausärzte zu Lasten der Spitä- Merian Iselin / ler umverteilt werden müssten. Das Gegenteil ist der Fall: Die Spitäler können diese KSBL Leistungen heute überhaupt nur erbringen, weil sie entweder via Kanton teilweise (siehe

staatliche Spitäler BS) und/oder via hohe Preise im Zusatzversicherungsbereich quer-

subventioniert werden. Dies führt dazu, dass dieser Bereich auf Versicherungsseite zu-

nehmend ausblutet.

Bei der Festlegung der Taxpunkte als Kostenäquivalent wurden gemäss Tarifführer-

schaft jeweils diejenigen normativen (im Falle der Spitäler) oder effektiven (im Falle der

Freipraktizierenden) Kosten der Leistungserbringer herangezogen, die die entspre-

chende Leistung am häufigsten erbrachten (=Tarifführerschaft). Dies führte dazu, dass

die Spitäler bei vielen, auch durch sie angebotenen Leistungen nur die Kostenstruktur

der Freipraktizierenden abgegolten erhalten. Da die Spitäler per se höhere Kosten auf-

weisen (Stichworte sind u.a. komplexere Struktur, oft 24-Stundenangebot, Betreuung

komplexerer Fälle, Ausbildungsleistungen, Mischung zwischen geplanter und ungeplan-

ter Leistungserbringung, Vorhalteleistungen etc.) als die Freipraktizierenden, gehören

sie zu den Verlierern des Konzeptes Tarifführerschaft; während die Freipraktizierenden

und damit auch die Hausärzte davon profitieren.

Die Kostenermittlung zur Festlegung der Taxpunktzahlen basierte auf der Kostenstruk-

tur von 1997. Damit waren die Taxpunkte schon bei der Einführung zu tief. Seit 1997 ist

eine Teuerung von 17.5% (gewichteter Durchschnitt: 35% Sachkosten zu 11% Teue-

rung und 65% Personalkosten zu 21% Teuerung) aufgelaufen. Auf der Preisseite gab

es dennoch kaum Erhöhungen. Die Taxpunkte müssten somit für alle Leistungserbrin-

ger um 17.5% angehoben werden. Damit ginge es auch den Hausärzten besser und die

vorliegende Verordnung wäre gar nicht notwendig.

Das St. Claraspital erzielte im 2013 einen ambulanten Umsatz von rund CHF 33.4 Mio. Claraspital Davon entfielen CHF 21.4 Mio. auf TarMed Leistungen. Vom gesamten TarMed-Umsatz

sind 62% tangiert. Die Verordnung würde zu erheblichen Einbussen von

CHF – 1‘193‘895 führen! Für das St. Claraspital wäre ein Taxpunktwert von CHF 1.30

kostendeckend. Mit dem Taxpunktwert von CHF 0.91 resultierte im 2012 bereits ein

Verlust von CHF 8.8 Mio. Die Umsetzung der Verordnung würde diesen Verlust auf 10

Mio. erhöhen.

Das Leistungsspektrum eines Zentrumspitals, wie es das Kantonsspital Baselland KSBL (KSBL) darstellt, bringt es mit sich, dass viele eher „techniklastige“ Leistungen, die von

der Verordnung betroffen sind, angeboten werden. Diese Leistungen werden, wann im-

mer möglich, ambulant erbracht, was ja auch patientengerecht ist. Das KSBL erzielte im

2013 einen ambulanten TARMED-Umsatz von rund 60 Mio. Franken. Durch die linearen

Kürzungen gemäss Verordnungsentwurf würden Einbussen im Ausmass von ca. 3.5

Mio. Franken resultieren.

Die Merlan Iselin Klinik erzielte im Jahr 2013 einen ambulanten Umsatz von rund CHF Merian Iselin 10.8 Mio. Davon betreffen CHF 7.6 Mio. TarMed-Leistungen.

Für die Merian Iselin Klinik wäre ein Taxpunktwert von CHF 1.39 kostendeckend. Mit

dem Taxpunktwert von CHF 0.91 resultierte im 2012 bereits ein Verlust von CHF 4.0

Mio. Die Umsetzung der Verordnung würde diesen Verlust auf 4.4 Mio. erhöhen.

Le Centre Patronal s’oppose dans une large mesure à l’intervention prévue dans Vaud cliniques Tarmed.

Il partage toutefois la volonté maintes fois exprimée et correcte d’une revalorisation

substantielle des prestations médicales intellectuelles des médecins détenteurs du titre

postgrade fédéral „médecine interne générale“, „pédiatrie“ ou „médecin praticien“ (y

compris chaque fois pour les détenteurs des deux titres).

Le changement prévu par l’ordonnance mise en consultation ne doit toutefois en aucun

cas conduire à une inégalité de traitement entre les prestataires de soins en cabinet et

les cliniques actifs dans le domaine ambulatoire. Cette inégalité de traitement est injusti-

fiable. La proposition du Département fédéral de l’intérieur (DFI) contrevient au principe

de politique tarifaire, soutenu par le Conseil fédéral, selon lequel les mêmes prestations