Rapport sur les résultats

Consultation 2014/85: Révision partielle de l'ordonnance sur l'assurance-maladie (OAMal) et l'ordonnance sur les prestations dans l'assurance obligatoire des soins en cas de maladie (OPAS) · 147 pages

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ACSI eine Umkehr der Beweislast. Zulassungsinhaberinnen sind am besten über die Wirksamkeit und Zweckmässigkeit ihrer Präparate informiert und sollten in der Lage sein, diese jährlich zu beweisen.

- Um die Umsetzung der vorgeschlagenen Massnahmen zu ermöglichen, ist das BAG mit den dazu nötigen Ressourcen auszustatten.

4. Toleranzmarge und Innovationszuschlag

- Die ACSI fordert die vollständige Abschaffung der Toleranzmarge. Es gibt keinen Grund für eine solche einseitige Bevorteilung der Pharmabranche gegenüber der Exportindustrie und der Tourismusbranche, welche auch Wechselkursschwankungen ausgesetzt sind. Die vorgeschlagene Reduktion der Toleranzmarge von 5 auf 3 Prozent wird als erster Schritt in die richtige Richtung befürwortet.

- Auch die Gewährung eines Innovationszuschlags bedeutet eine ungerechtfertigte Bevorteilung gegenüber anderen Branchen. Patentschutz und Aufnahme in die Spezialitätenliste (SL) bieten genügend Anreiz für Investitionen. Ersterer wird zudem voraussichtlich im Rahmen der Revision des Heilmittelgesetzes (HMG) weiter gestärkt. Die ACSI spricht sich deshalb gegen die Möglichkeit eines Innovationszuschlags aus.

- Die ACSI sieht keinen Grund, weshalb Forschungs- und Entwicklungskosten bei der Preisbildung von Medikamenten zu berücksichtigen sind, deshalb soll dies nicht durch die KW ermöglicht werden.

5. Antrags- und Rekursrechte

- Um eine optimale Versorgung der Versicherten zu erreichen, soll das BAG die Möglichkeit erhalten, auch ohne oder entgegen einem Antrag der Zulassungsinhaberin ein Medikament in die SL aufnehmen oder streichen zu können.

- Damit neben den finanziellen Interessen der Hersteller auch diejenigen der Patienten und Krankenversicherer vertreten werden können, ist auch den Krankenversicherungen und Konsumentenschutz-Organisationen ein Antrags- und Rekursrecht für Entscheide des BAG zu gewähren. Diese sollen für die Wahrnehmung dieser Funktion mit den dazu nötigen Ressourcen ausgestattet werden.

6. Verbesserung der Transparenz

- Die ACSI begrüsst ausdrücklich die vorgesehenen Verbesserungen bezüglich der Transparenz von Entscheiden und Entscheidungsgrundlagen des BAG.

- Für den Nutzen dieser Massnahme ist aus Sicht der ACSI insbesondere die detaillierte Veröffentlichung der Grundlagen für die Beurteilung von Wirksamkeit, Zweckmässigkeit und Wirtschaftlichkeit wichtig.

- Weiter sollte im Rahmen dieser Teilrevision festgelegt werden, dass die in der SL enthaltenen Informationen inklusive der Einteilung in Originalpräparate und Generika stets aktuell und vollständig sein müssen.

7. Rückerstattung von Mehreinnahmen

- Die ACSI begrüsst die neu vorgesehene Pflicht zur Rückerstattung von Mehreinnahmen, welche wegen verzögerter Umsetzung von verfügten Preisen oder zusätzlichen Mehreinnahmen im Rahmen von Indikationserweiterungen oder Limitierungsänderungen zustande kommen. (Art. 67a Abs. 2)

- Damit jedoch die Rückerstattung von Mehreinnahmen im Rahmen von Abweichungen