Rapport sur les résultats
Consultation 2015/14: 11.418 Iv.pa. LAMal. Accorder plus d'autonomie au personnel soignant · 140 pages
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Hinweise, Kritiken, Vorschläge, Anträge Verfasser Observations, critiques, suggestions, propositions Auteurs Osservazioni, critiche, suggerimenti, proposte Autori
Wie weiter oben angetönt, sollen Leistungen im Bereich der Gesundheit und insbesondere auch im Bereich der sozialen Krankenversicherungssysteme bedarfsgerecht und in hoher Qualität erfolgen. Die Auswirkungen der vorgesehenen Änderungen sind nicht genau zu prognostizieren. Sie werden sich in Abhängigkeit der Parameter (Bedürfnisse und Anreize) entwickeln. Diese Entwicklung gilt es (wie auch sonst im ganzen Gesundheitsbereich) zu beobachten.
Im Bereich der Qualität stellen wir in den letzten Jahren eine zunehmend heterogene Situation fest. Die vorgesehenen Veränderungen könnten diese Lage akzentuieren, weshalb wir Massnahmen zur Aufrechterhaltung einer hohen Qualität befürworten.
Wir unterstützen die Ziele und Inhalte der Parlamentarischen Initiative zur Anerkennung USZ der Verantwortung der Pflege vollkommen. Diese Initiative ist eine wichtige Basis für die Weiterentwicklung der pflegerischen Leistungen innerhalb der interprofessionellen Gesundheitsversorgung.
Nachfolgend finden Sie unsere Ergänzungs- und Anpassungsvorschläge:
Besonders wichtige Aspekte:
1. Die beiden Verantwortungs- und Leistungsbereiche der Pflege sollten sowohl im erläuternden Bericht als auch im Vorentwurf des Bundesgesetzes über die
Krankenversicherung (KVG) eindeutig und unmissverständlich beschrieben sein. Im Vorentwurf sollte ein Artikel aufgenommen werden , der diese Verantwortungs- und Leistungsbereiche ähnlich wie in der Übersicht des erläuternden Berichtes beschreibt.
a. Behandlungspflegerische Leistungen zur Diagnostik und Therapie, die auf Anordnung oder im Auftrag eines Arztes oder einer Ärztin erbracht werden.
b. Pflegeleistungen zur Abklärung, Beratung und Koordination sowie der Grundpflege inkl. psychiatrischer Grund pflege, die von einer Pflegefachperson ohne Anordnung oder im Auftrag eines Arztes oder einer Ärztin erbracht werden.
2. Die Verantwortung der Ärzte und Pflegenden ist in allen institutionellen Organisationen
gleich. Es gibt keine Unterschiede zwischen Spitälern, Spitex oder Pflegeheimen.
Wir stellen den Antrag, die Auswirkungen der Gesetzesänderung im Kontext der
Veränderungen in der Versorgungslandschaft sowie der epidemiologischen und
demographischen Daten wissenschaftlich fundiert in einer Begleitforschung zu evaluieren. Wir sind sehr gerne bereit, dazu einen substanziellen Beitrag zu leisten.
Der VAPP nimmt die Entwicklung mit der Motion zur gesetzlichen Anerkennung der VAPP Pflege erfreut zur Kenntnis. Damit folgt die parlamentarische Kommission den bisherigen Bestrebungen den Beruf der Pflege als eigenständige, in sich geschlossene und mit den entsprechenden Kompetenzen versehene Berufsgruppe mit anderen Berufsgruppen gleich zu stellen.
Die Diskussion um die Abgrenzung zum ärztlichen Stand, wie auch zu anderen Gesundheitsberufen ist nun lanciert. Erstaunlich hartnäckig erweist sich für den VAPP die ungleiche Behandlung der Pflege in Abgrenzung zwischen den Ärzten und den nichtärztlichen Berufsgruppen (Physiotherapie, Ernährungsberatung, …, welche auf Verordnung des Arztes eigenständige Behandlungs- und Massnahmenpläne durchführen.
Diese nichtärztlichen Berufsgruppen entscheiden in eigener Kompetenz welche Behandlung erfolgt.
Die Pflege in der ambulanten Psychiatrie entwickelt sich fachinhaltlich weg von der delegierten Ausführung eines ärztlichen Behandlungsauftrages. Die ambulante psychiatrische Pflege (APP) grenzt sich insofern von der ärztlichen – therapeutischen Behandlung ab, als sich mit den Phänomenen in der Bewältigung des Alltags der Klientinnen und Klienten auseinandersetzt. Diese Fachkompetenz entzieht sich der ärztlichen Kunst und befindet sich ausserhalb des ärztlichen Fachbereichs. Dazu wird das diplomierte Pflegefachpersonal an höheren Fachschulen oder Fachhochschulen entsprechend ausgebildet.
Die Pflege in der ambulanten Psychiatrie begleitet und berät die Betroffenen vor Ort,
also bei ihnen zu Hause. Das Ziel ist langanhaltende Klinikaufenthalte präventiv zu verhindern. Die Pflegemassnahmen dienen dem Zweck die auslösenden Faktoren der Krisen zu verändern, den Betroffenen die Kompetenz zur Bewältigung des eigenen