Rapport sur les résultats

Consultation 2015/14: 11.418 Iv.pa. LAMal. Accorder plus d'autonomie au personnel soignant · 140 pages

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Hinweise, Kritiken, Vorschläge, Anträge Verfasser Observations, critiques, suggestions, propositions Auteurs Osservazioni, critiche, suggerimenti, proposte Autori

Rechtsunsicherheit. Die unangepasste Rechtslage führt auch zu zahlreichen administrativen Leerläufen, was für alle Beteiligten äusserst unbefriedigend ist. Es zeichnet sich deshalb auch im Bereich anderer hoch ausgebildeter nichtärztlicher Gesundheitsberufe als der Pflege das Bedürfnis ab, dass die Kompetenz- und Verantwortungsbereiche zwischen den (delegierenden) Ärzten und dem Gesundheitsfachpersonal neu festgelegt bzw. in den entsprechenden Gesetzen und Verordnungen nachvollzogen werden. In der Konsequenz daraus sind den betreffenden Gesundheitsfachpersonen auch im Rahmen der OKP weiterreichende (Abrechnungs-)Berechtigungen zuzusprechen, ansonsten deren eigenverantwortliche Berufsausübung wiederum faktisch ins Leere läuft. Die gesetzliche Anerkennung der Verantwortung der Pflege ist deshalb ein erster Schritt in die richtige Richtung, wird allerdings früher oder später auch andere Berufsgruppen erfassen müssen.

III. Schlussbemerkungen

Auch ein Blick ins Ausland zeigt, dass gut ausgebildete und qualifizierte Gesundheitsfachpersonen Ärzte nicht ersetzen, aber wo sinnvoll entlasten und damit einen wesentlichen Beitrag zu einem effizienten Gesundheitssystem leisten können. Es ist deshalb richtig, dass ihnen auch im Rahmen der OKP weiterreichende Berechtigungen entsprechend ihren Kompetenzen eingeräumt werden.

Der Schweizerische Verein für Pflegewissenschaft (VFP) setzt sich seit 17 Jahren pro- VFP aktiv die Pflege ein – und dies auf nationaler sowie internationaler Ebene. Als nichtgewinnorientierter Verein vertritt der VFP die Pflege aus der Perspektive der Pflegewissenschaft. Darüber hinaus repräsentiert der VFP die Pflegewissenschaftlerinnen und - wissenschaftler in der Schweiz, die sich für eine wirksame und kompetente Pflegepraxis von hoher Qualität einsetzen sowie den Transfer von Forschungsresultaten in die Praxis unterstützen. Der VFP arbeitet seit längerem aktiv bei der parlamentarischen Initiative „Verantwortungsbereich Pflege“ mit.

Allgemeines

Grundsätzlich begrüsst und unterstützt der VFP die parlamentarische Initiative „Gesetzliche Anerkennung der Verantwortung der Pflege“ und die damit eingeleitete Anpassung des KVG mit dem vorliegenden Entwurf.

Zum Vernehmlassungsverfahren ist festzuhalten, dass sich der VFP in wesentlichen Punkten der Stellungnahme des SBK (Version vom 02.06.2015), insbesondere den vom SBK zum Ausdruck gebrachten Empfehlungen zu Formulierungen und der Ablehnung von Minderheitsanträgen, vollumfänglich anschliesst. Entsprechend der Stellungnahme des SBK sollten Art. 25a Abs. 2, Art. 33 Abs. 1, Art. 40a und Art. 55a angepasst bez.

gestrichen werden.

Der VFP begrüsst den Gesetzesentwurf des KVG, sofern die notwendigen Empfehlungen zu Präzisierungen realisiert und die Ablehnung der jeweiligen Minderheitsanträge wie vom SBK zum Ausdruck gebracht, berücksichtigt werden und in Ergänzung dazu Art. 25a Abs.1, Zeile b wie im Folgenden erläutert präzisiert wird.

Der VFP betrachtet die Gesetzesrevision als elementar, weil sie die gesetzliche Anerkennung der Verantwortung der Pflege im eigenständigen Bereich im KVG verankert und dadurch der eigenständige Beitrag der professionellen Pflege innerhalb eines multiprofessionellen Behandlungsteams anerkannt und unterstützt wird.

Aus der Sicht des VFP leistet die geplante Gesetzesrevision einen wichtigen Beitrag zur Sicherstellung und Weiterentwicklung der Gesundheitsversorgung. Bei der parlamentarischen Initiative geht es um die Finanzierung von Leistungen wie Grundpflege, Abklärung, Beratung und Koordination, aber nicht um Verordnungen von Medikamenten. Die pflegerische Beratung von Patienten und Angehörigen bildet einen wichtigen Teil des Krankheitsmanagements bei chronisch kranken Menschen. Sie beinhaltet Informationsvermittlung und Anleitung zum Symptommanagement, wodurch weitere Kosten infolge von Krankheitsverschlimmerungen verhindert werden. Pflegerische Leistungen begründen sich durch komplexe Abhängigkeitsproblematiken pflegebedürftiger Menschen die von der Pflege bereits definiert, umgesetzt und evaluiert wurden wie z.B. ein Selbstversorgungsdefizit in Körperpflege, beim Ankleiden, in der Wundversorgung oder in der Ausscheidung. Diese Pflegeleistungen lassen sich somit klar von medizinischen Leistungen abgrenzen und werden heute bereits durch dipl. Pflegefachfrauen und Pflege-