Rapport sur les résultats

Consultation 2015/14: 11.418 Iv.pa. LAMal. Accorder plus d'autonomie au personnel soignant · 140 pages

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Alltags zu ermöglichen. Neben vielen präventiven Massnahmen, sind edukative Beratungen, Verbesserung der Sozialkompetenzen und ein werterzeugender und sinnerfüllter Umgang mit der eigenen Person des Betroffenen notwendig.

1. Es gilt zu betonen, dass hier die Anliegen der Pflege im Stationären Bereich resp. in Ärzteges. Kt. der Pflege von betagten Personen in Heimen vorwiegend angesprochen wird. Es han- LU delt sich somit NICHT um den grossen Anteil der ambulanten Dienste, wo viele verschiedene Berufsgruppen vertreten sind.

2. Es ist klar zu begrüssen, dass durch FH , universitäre Ausbildungen von Pflegeberufen mehr Kompetenz und Wissen resp. Forschung vorhanden sind, die auch entsprechend kompetent und für die pat. gewinnbringend eingesetzt werden. Jedoch handelt es sich oft um eine spezialisierte Pflege resp. Pflegewissenschaft , die für ein ausgewähltes Pat. kollektiv gilt.

3. Eigenverantwortliches Handeln bedingt auch Nachweis der fachlichen Kompetenz, Qualitätsnachweis und Haftungsverantwortung. Das bisherige System mit der Delegation von Leistungen durch den triagierenden Arzt mit ensprechender Anordnung hat sich bewährt . Die Ausführung, die fachliche Kompetenz und die Ueberwachung obliegt der ausführenden Pflegestelle – der Arzt überwacht und kontrolliert den Verlauf. Es gilt klardie menschlichen Ressourcen optimal einzusetzen, damit die Pat. die beste Behandlung, von der kompetentesten Person, am richtigen Ort mit der nachgewiesenen Qualität erhält.

4. Sollen Leistungen in eigener Verantwortung erbracht werden , so sind diese klar zudefinieren, damit diese auch vom behandelnden Arzt entsprechend überwiesen werdenkann. Unsere Bedenken sind eher fachlicher, ausbildungstechnischer und qualitativer Art. Wie können wir Aerzte abschätzen, dass das Behandlungsziel erreicht wird? – Die Ausbildung erfolgt oft im Spital oder FH-Bereich, der uns ambulanten Aerzte unbekannt ist resp. es sich oft um ein selektives Patientengut handelt. Wir in der Praxis kämpfen um Anerkennung von Leistungen von Medizinischen Praxisassistentinnen,

aber diesbezüglich ist nicht einmal die gesetzliche Anerkennung dieser Berufsgruppe vorhanden. Diese MPA sind aber in unseren Praxen an einem unselektierten Patientenkollektiv ausgebildet und werden den spezifischen Anforderungen unserer ambulanten Patienten eher gerecht. Zudem gilt es zu bedenken, dass im Rahmen der Freizügigkeit ausländische Diplome anerkannt werden müssen, obwohl wir die dort geltenden Qualitätsstandards, Ausbildungscurriculae, Weiterbildungsanerkennungen nicht kennen.

Werden neue Pflegeleistungen eigenständig mit unbekannter Qualität ( von evt. ausländischen Pflegekräften oder Organisationen) erbracht, können die Aerzte auf den Verlauf keinen Einfluss nehmen und die Gefahr ungünstige Verläufe zu spät zu erkennen ist gross. Das System mit der Verordnung wie bei Physiotherapeuten, Logopäden, Ergotherapie, Ernährungsberatung und Kontrolle nach einigen Sitzungen hat sich sehr bewährt. Es sind auch Berufsgruppen die spezifisch in der ambulanten Tätigkeit ausgebildet sind, deren Qualität ich als praktizierender Arzt abschätzen kann und auch ein guter Austausch über Therapieerfolg und Therapieverlauf besteht.

5. NEUE Leistungserbringer führen auch zu einer Zunahme von Kosten im ambulante Bereich. Um die Folgen für die Kosten im KVG-Bereich unter dem Kostenneutralitätsprinzipgilt es ein strenges Kostenmonitoring miteinzubeziehen.

6. Ansonsten schliessen wir uns der Argumentation der FMH an mit den entsprechenden Einschränkungen und möchten nochmals betonen, dass die Pflege vorallem auf stationären Einrichtungen, Heimen und Spitalambulatorien, zT sehr spez. wie onkologische Gemeinschaftspraxen beruhen und die ambulanttätige Aerzteschaft resp. die hausärztliche Versorgung in Zusammenarbeit mit medizinischen Praxisassistentinnen ausgeführt wird. Genau diese MPA-Gruppe wird an unserem unselektionierten Patientenstamm ausgebildet und kann die häufigen, einfachen, unkomplizierten Therapien ausführen, überwachen und immer in Zusammenarbeit mit den Aerzten erbringen. Bei komplizierten und komplexen Fällen gibt es immer die Möglichkeit der Ueberweisung an ein Zentrum oder unter Einbezug einer spez. Pflege wie Palliativcare, Psychospitex etc. In der Praxis zeigt sich, dass oft zu früh oder sehr rasch die spezialisierte Pflege eingeschaltet wird, obwohl die Pflegeleistung auch von einer weniger gut ausgebildeten MPA oder Fachkraft ausgeführt werden kann mit den selbstverständlich nachfolgend massiv-