Rapport sur les résultats

Consultation 2022/2: Loi fédérale concernant l’infrastructure de données sur la mobilité · 276 pages

Fedlex · Rapport sur les résultats · Page 158Fedlex · Rapport sur les résultats

Référence : BAV-011-11/15/2/1/3/1

Oui – « Lors de la mise en réseau, il faut en particulier veiller au respect de la protection des données, et l’accès doit être convivial et financièrement neutre. »

AlgorithmWatch: Dabei sind Grundsätze wie Datenschutz, Nachhaltigkeit und Transparenz zu berücksichtigen.

ASP: Die Services sind noch nicht weiter definiert. Die Alliance SwissPass ist der Meinung, dass die NaDIM im Bereich Services auf jene Grundservices beschränkt werden soll, bei denen Wettbewerb und Innovation gegenüber den Effizienzvorteilen einer zentralen und einheitlichen Lösung weniger stark gewichtet werden.

BPUK/KöV, LU, OW, UR: Bezüglich des Vertriebes von öV-Tickets über die NaDIM verweisen wir auf unsere Anmerkungen im beiliegenden Schreiben der BPUK/KöV.

MOVI+, TRAVYS : Le succès de solutions comme google maps tient notamment à la capacité à proposer une vision agrégée des informations combinées de géographie et de mobilité. Il est par conséquent évident que l’accès à l’information facilite l’accès à la mobilité multimodale.

Toutefois, un frein important à l’utilisation massive de ces solutions tient à la complexité et aux coûts pour souscrire et accéder à tous ces services. En adressant des problématiques relatives à la disponibilité, aux horaires ou à la charge à bord la NADIM simplifie l’accès sans toutefois répondre à la principale difficulté.

Post: Im Grundsatz ist die NADIM zweckmässig. Eine übergeordnete Betrachtung muss jedoch ebenfalls stattfinden. Wird in diese smarte Infrastruktur investiert, muss es an anderer Stelle eine Reduktion der Anforderungen an die physische Infrastruktur (Haltestelle), bzw. Fahrzeuge zur Folge haben, damit die Gesamtkosten nicht zunehmen. Die Vernetzung von Mobilitätsdaten mit der NADIM wird begrüsst, sofern der Vertrieb davon ausgeschlossen und auf Grundservices fokussiert wird.

SZ: Bei der Nutzung von Personendaten durch Dritte ist jedoch zurückhaltend und mit der nötigen Sorgfalt vorzugehen. Bei der Verwendung von Personendaten ist jeweils der Grundsatz der Verhältnismässigkeit zu beachten und der Datensicherheit daher besonders hohe Aufmerksamkeit zu schenken. Dabei sind die technischen und organisatorischen Massnahmen zu treffen, damit die Daten vor unbefugtem Bearbeiten, Schaden und Verlust geschützt werden.

VöV: Die Idee von NADIM als schlanke Schnittstelleninfrastruktur, die Mobilitätsdaten bereitstellt und deren standardisierten Austausch erlaubt, wird vom VöV sehr begrüsst, jedoch sollen über NADIM keine weiteren Dienste und Funktionen angeboten werden, dies gilt insbesondere für allfällige Vertriebsfunktionalitäten. Die konzessionierten Transportunternehmen betreiben ausserdem bereits die NOVA-Plattform, welche Vertriebsdaten im Sinne des direkten konsolidiert. Über die NOVA-Plattform werden alle Vertriebsfunktionen abgewickelt. Die Öffnung des öV-Vertriebs zugunsten von Dritten regelt die öV-Branche mittels einer Branchenregelung in diskriminierungsfreier Art und Weise. Hierzu werden von der öV-Branche die entsprechenden gesetzlichen Vorgaben des PBG beachtet und eingehalten. Weitergehende Regelungen bspw. im MODIG bedarf es nicht. Eine Konkurrenzierung dieser öV-Branchen-Plattform durch die MODI gilt es zwingend zu vermeiden. Sollte eine Involvierung von Vertriebsfunktionen in die NADIM in Betracht gezogen werden, bedürfte dies zudem eines erneuten, gesonderten Vernehmlassungsverfahrens.

ZH, ZVV: Der Vertrieb von Tickets des öffentlichen Verkehrs (ÖV) und somit die Tarifhoheit muss jedoch ausserhalb von MODI/NADIM bleiben und durch den ÖV gesteuert werden können. Dafür bestehen Nutzungsbedingungen, die durch den ÖV in Abstimmung mit dem Bundesamt für Verkehr festgelegt werden.

Motifs des parties défavorables

158/276 BAV-D-318B3401/238