Rapport sur les résultats
Consultation 2022/2: Loi fédérale concernant l’infrastructure de données sur la mobilité · 276 pages
Fedlex · Rapport sur les résultats · Page 162Fedlex · Rapport sur les résultats
Référence : BAV-011-11/15/2/1/3/1
NE, VBZ, WEKO, ZH, ZVV: Im Vertrieb soll unterschieden werden zwischen Tarifdaten (Tarife,
Sortimente, Preise, Konditionen) und Daten für den eigentlichen Verkauf (Kundendaten, Paymentdaten etc.). Letztere sind wettbewerbs- und finanzkritisch und gehören dem jeweiligen Mobilitätsakteur. Sie sollen deswegen ausdrücklich nicht Teil der Mobilitätsdateninfrastruktur sein.
Post: Es ist zu regeln, in welcher Form die Daten verwendet werden dürfen. Aus unserer Sicht wird es zwingend notwendig sein, dass sich die MDA im Rahmen allfälliger Bearbeitung von Personendaten (insb. Art. 18 Abs. 2 E-MODIG) mit den datenerhebenden Unternehmen abstimmt. Es ist bspw. zu vermeiden, dass Daten, die von subventionierten Unternehmen für einen klar definierten Zweck erhoben werden und von diesen auch ausschliesslich nur für diesen Zweck genutzt werden dürfen, durch Privatunternehmen für andere Zwecke verwendet werden. Dies würde wiederum zu einer Ungleichbehandlung zwischen subventionierten und privaten Unternehmen führen.
TPG : Quant aux données pertinentes, la mise à disposition des données techniques et environnementales est nécessaire mais il faudrait des limites strictes aux données personnelles conformément à la nouvelle LPD et au RGPD européen. Se référer aux restrictions visées sous le point 1.
Oui – « En cas de modifications, il faut consulter les acteurs concernés. »
Post: Betreffend Einbezug der Akteure gemäss Art. 13 Abs. 2 lit. c E-MODIG bleibt das Gesetz unbestimmt. Unser Anliegen ist, dass im Falle einer initialen Definition sowie der Er-weiterung des Kerndatensatzes die betroffenen Akteure mittels erneuter Konsultation und Vernehmlassung einbezogen werden.
Motifs des parties défavorables
Non – « Il y a des craintes fondamentales. »
EPFL: Hier wird ein Unterschied zwischen « Daten » und « Kerndaten » gemacht und mit dem Wort « Daten » gespielt: mit « Kerndaten » sind betrieblich und unternehmens-strategisch relevante Information gemeint (Echtzeitinformationen, Ticketinginformationen, etc.). Das Problem ist, dass solche Information nicht freiwillig geteilt werden, weshalb, bezeichnenderweise gesagt wird, dass entsprechende « Daten » bereitgestellt werden müssen. Während private Unternehmen freiwillig Rohdaten liefern können, werden ÖV-Unternehmen zur Lieferung von betriebs- und unternehmensrelevanten Informationen (Kerndaten) (via Personenbeförderungsgesetzt) gezwungen.
Das wird aber nirgendwo explizit so gesagt, sondern suggeriert, und der MDA wird dann die Kompetenz delegiert, diese Datenlieferung durchzusetzen. Es wäre ehrlicher gewesen, dies explizit statt verklausuliert zu sagen. Damit wird zwischen privaten und öffentlichen Unternehmen eine Asymmetrie geschaffen. Oder noch Konkreter: der ÖV wird den (globalen, privaten) digitalen Plattformen « zum Frass vorgeworfen ». Dies gefährdet die Qualität und die Finanzierung des ÖV und kompromittiert die Möglichkeit, im Bereich Mobilität in Zukunft public policy zu machen (siehe erläuternder Brief).
Non – « Les fournisseurs de données sont trop hétérogènes. »
routeRANK: Die Heterogenität ist zu gross.
162/276 BAV-D-318B3401/238