Rapport sur les résultats

Consultation 2022/2: Loi fédérale concernant l’infrastructure de données sur la mobilité · 276 pages

Fedlex · Rapport sur les résultats · Page 159Fedlex · Rapport sur les résultats

Référence : BAV-011-11/15/2/1/3/1

Non – « Il y a des craintes fondamentales. »

EPFL: Es ist nicht klar, was mit « Vernetzung » gemeint ist: ist das eine betriebliche Aktivität oder ein abstraktes Konzept. Ein Verweis auf die Initiative der EU Kommission im Bereich MDMS (Multimodal Digital Mobility Services), die im Hernst 2022, präsentiert werden soll, nützlich gewesen. Sind wir in der Schweiz daran, das Rad neu zu erfinden, mit dem Risiko, dass wir etwas EU-Inkompatibles aufbauen?

Wie oben erwähnt, begrüssen wir es, dass Mobilitätsanbieter, App-Entwickler, öffentliche Hand, Wissenschaft, etc., Zugang zu gewissen Mobilitätsdaten erhalten. Dieser Zugang ist aber nicht pauschal via eine Anstalt, die ein IT-System NADIM betreibt, zu realisieren, sondern via jeweils spezifische Zugangs- und Abgeltungsregeln (je nach Zielsetzung und Kundengruppe) sowie einen Regulator, der hilft, diese Regeln durchzusetzen, und der im Konfliktfall als Anlaufstelle fungiert.

sgv: Es bestehen bereits diverse Plattformen ähnlicher Art, sowohl private wie auch staatliche. Daher besteht seitens der Privatwirtschaft kaum Interesse, sich an einer NADIM zu beteiligen.

Question 9a : NADIM – données clés comme contribution minimale

Êtes-vous d’accord que les fournisseurs de données doivent mettre à disposition un ensemble minimal de données pertinentes sur la mobilité (par ex. localisation, disponibilité et tarifs des offres de mobilité) s’ils souhaitent que leurs offres soient rendues accessibles via la NADIM ?

Remarques des parties favorables

Oui – « Il est nécessaire de définir concrètement/autrement les données-clés. »

Das Ziel von MODIG ist es die Effizienz der Mobilitätsströme zu erhöhen. Daher sollen auch Daten wie Belegung/Auslastung und Umweltfreundlichkeitsaspekte der Verkehrsmittel und Kombinationen dieser im Verhältnis zum dynamischen Preis zum Standard gehören (Beispiel: selbstfahrendes Fahrzeug kostet mehr zur Alleinbenützung als eine gepoolte Fahrt.)

AG, BE, BPUK/KöV, SG, SO, TI, LU, OW, UR, ZG: Das minimale Datenset ist zurückhaltend zu definieren (BPUK/KöV: Soll je nach Anbieter angepasst werden können). Es ist zu bedenken, dass eine zu hohe Hürde bezüglich Bereitstellung von Daten auch Innovation und Entwicklung verhindern könnte.

ASP, RhB: Der Lieferumfang der Kerndaten muss abschliessend definiert sein. Es dürfen keine Unklarheiten bezüglich der Inhalte vorhanden sein. Die Datenlieferantinnen und -lieferanten müssen klar über die zu liefernden Daten informiert sein und dieses Datenset muss für alle gleich aussehen.

BL, BPUK/KöV, BS, LU, OW, UR, ZG: Die Beispielsammlung von möglichen Kerndaten in Kap. 4.1.8.6.1 des erl. Berichts erscheint uns noch sehr beliebig, nicht zielgerichtet und unstrukturiert.

BPUK/KöV, LU, NE, OW, UR, ZH, ZVV, ZG: Da das neue MODIG zum Ziel hat, die Effizienz des Verkehrssystems zu erhöhen, sollen auch Daten betreffend Energieeffizienz sowie Klima- bzw.

Umweltfreundlichkeit der verschiedenen Mobilitätsangebote zu den Kerndaten gehören.

Weiter möchten wir unterstreichen, dass der Aufwand für die Bereitstellung der Kerndaten nicht zu einem unverhältnismässigen Aufwand für die Datenbesitzer (insbesondere für Kantone und Gemeinden) führen darf.

159/276 BAV-D-318B3401/238