Rapport sur les résultats

Consultation 2022/2: Loi fédérale concernant l’infrastructure de données sur la mobilité · 276 pages

Fedlex · Rapport sur les résultats · Page 167Fedlex · Rapport sur les résultats

Référence : BAV-011-11/15/2/1/3/1

Post: Diese minimalen Anforderungen sind zwingend mit den Nutzern abzustimmen, um die Verhältnismässigkeit und den Praxisbezug zu gewähren. Es zeichnen sich in diesem Bereich unterschiedliche Positionen der Beteiligten (Nutzer vs. MDA) und entsprechende Konflikte ab, d.h. hier ist bereits ein Schlichtungsmechanismus resp. Eskalationspfand vorzusehen.

TRAVYS : Les fournisseurs de données doivent également avoir voix au chapitre, d’une manière ou d’une autre. Il faut donc être attentif à clarifier dès le départ le processus de décision afin de prendre rapidement les meilleures décisions.

Non – « Les données clés doivent être définies avec précision. »

Greenpeace, Pusch, VCS: Unserer Ansicht nach darf es nicht möglich sein, dass die MDA die Kerndaten nach Belieben definieren und erweitern kann. Würde dies zugelassen werden, könnte dies dazu führen, dass bereits an NADIM angeschlossene Datenlieferantinnen und -lieferanten, die sich weigern, neu definierte Kerndaten zu liefern, ausgeschlossen werden könnten. Im Ergebnis könnte dies zu einem faktischen Datenlieferungszwang führen, da ab einem gewissen Zeitpunkt ein allfälliger Ausschluss von NADIM für eine Datenlieferantin/einen Datenlieferanten gegebenenfalls mit erheblichen Nachteilen verbunden sein könnte, so dass sie/er sich gezwungen sieht, die geforderten Daten zu liefern. Aufgrund der Wichtigkeit dieses Bereichs sollten zwingend auf Gesetzesstufe die möglichen Kerndatenkategorien abschliessend definiert werden. Weitergehende Details betreffend die Kerndaten sind auf Verordnungsstufe zu regeln. Personendaten sollten generell nicht als Kerndaten festgelegt werden können, dies insbesondere aus Datenschutzgründen. Es darf nicht sein, dass beispielsweise Transportunternehmen indirekt dazu gezwungen werden können, Personendaten zu liefern.

RhB: Der Aufwand, je Lieferant die spezifischen Kerndaten zu definieren, ist mit diesem Prozedere sehr gross. Es wäre zweckmässiger, die oben erwähnte abschliessende Liste so festzulegen, dass diese auch im Sinne der Diskriminierungsfreiheit für alle Lieferanten gleichermassen gilt.

Question 9c : NADIM – Données clés librement accessibles

Êtes-vous d’avis que les données clés devraient en principe être rendues accessibles en tant que open data (généralement gratuitement, pour un libre usage) au moyen de la NADIM ?

Remarques des parties favorables

Oui – « La disponibilité en tant qu’open data est un élément important de la NADIM. »

CH++: Im Interesse der Interoperabilität, Vertrauenswürdigkeit und Unabhängigkeit sollen auch Softwarekomponenten für die Enabler-Services – als grundlegendes Prinzip für öffentliche digitale Infrastrukturen – unter Open Source Lizenzen entwickelt und betrieben werden.

CHACOMO: Den Datenlieferanten sollte es möglich sein, eine minimale Transparenz über die Datenbezüger und den Verwendungszwecken zu erlangen. Zudem sind Mechanismen vorzusehen, die es ermöglichen, Datenbezüger auszuschliessen, welche die Daten missbräuchlich bzw. nicht in den Diensten der Ziele von NADIM verwenden

openmobility.ch: Open Data darf sich nur auf die Kerndaten beziehen. Die übrigen Mobilitätsdaten müssen im Eigentum der jeweiligen Mobilitätsakteure verbleiben.

167/276 BAV-D-318B3401/238