Rapport sur les résultats
Consultation 2022/2: Loi fédérale concernant l’infrastructure de données sur la mobilité · 276 pages
Fedlex · Rapport sur les résultats · Page 189Fedlex · Rapport sur les résultats
Référence : BAV-011-11/15/2/1/3/1
Pusch: Es stellt sich die Frage, wie dies hinsichtlich des ÖV, einem öffentlich finanzierten Service Public Sektor, im Vergleich zu privaten Nutzerinnen und Nutzern, sichergestellt wird. Der Umstand, dass die konzessionierten Transportunternehmen gestützt auf das PBG und die FPV verpflichtet sind, ihre Betriebs- und Tarifdaten zu veröffentlichen, für andere Akteure hingegen keine entsprechenden gesetzlichen Pflichten bestehen, erscheint unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Gleichbehandlung problematisch bzw. birgt die Gefahr einer Ungleichbehandlung bezüglich Dateneinlieferungspflichten, was den Grundsatz der Gleichbehandlung verletzen würde. Wir stellen uns dezidiert gegen Bestrebungen, welche für private Akteure keine Lieferpflicht der eigenen Daten vorsehen, während für öffentliche Akteure eine solche Pflicht gelten soll.
Oui – « Il faut examiner des obligations, en particulier dans l’optique des différences entre ‘subventionné/concessionnaire’ et ‘privé’ et entre ‘données-clés’ et ‘autres données’. »
AR, BPUK/KöV, JU, LU, UR, ZG: Bei Kerndaten soll keine Freiwilligkeit gelten.
CH++: Daten – insbesondere diejenigen von öffentlich mitfinanzierten Verkehrsbetreibern oder öffentlich mitfinanzierten physischen Verkehrsinfrastrukturen – sind in erster Linie öffentliche Güter und erst danach Geschäftsgrundlage für Mobilitäts-Businessmodelle. Sie gehören so weit wie möglich für MODI/NADIM verfügbar gemacht und auch als Open Data erhältlich gemacht. Die Mobilitäts-Infrastruktur muss der Gesellschaft zu helfen, effizienter mobil zu sein. Das ist fundamental für die Erreichung des Ziels des Bundesrats, eine erhöhte Verkehrseffizienz zu erreichen.
NADIM/MODI wird nur dann Erfolge zeigen, wenn möglichst alle Anbieter ihre Daten übermitteln, daher sind insbesondere subventionierte und konzessionierte Unternehmen (via städtische Ausschreibungen) zu verpflichten Daten einzureichen, da sie durch die Öffentlichkeit finanziert werden.
GR: Bezieht ein Unternehmen die Daten freiwillig, soll es verpflichtet werden, seine eigenen Daten an MODI zu liefern.
LITRA: Die LITRA befürwortet, dass die Beteiligung an der MODI freiwillig bleiben soll. Um das Funktionieren und den Nutzen der MODI sicherzustellen, scheint es aber unumgänglich, auch neue Pflichten zur Lieferung von bestimmten Mobilitätsdaten vorzusehen. Der Umfang dieses notwendigen Sets an Kerndaten ist unter Einbezug der betroffenen Akteure klarer zu definieren. Allfällige Zusatzaufwände der konzessionierten Transportunternehmen zur Lieferung dieser Daten müssten zwingend ausserhalb des RPV-Verpflichtungskredits abgegolten werden. Für öffentliche und private Mobilitätsanbieter, die an der MODI angeschlossen sind, müssen anschliessend die gleichen Verpflichtungen zur Bereitstellung von Daten gelten (Nicht-Diskriminierung). Weiter müssen die Spielregeln für den Bezug von Daten (Reziprozität, OpenData/Kostenfreiheit) ebenfalls klarer geregelt werden.
Opendata.ch, VS: Wir sind einverstanden mit den Grundsätzen Offenheit, Gleichbehandlung, keine Gewinnorientierung, Qualität, Verlässlichkeit, Transparenz und Flexibilität. Wir sind nicht einverstanden mit dem Grundsatz der Freiwilligkeit.
Post: Betreffend die Freiwilligkeit besteht noch Klärungsbedarf, da in den Dokumenten teilweise von Verpflichtungen gesprochen wird, so zum Beispiel für die Dateneinlieferung durch konzessionierte Unternehmen. Hier gilt es mit den Akteuren gemeinsam zu definieren, welche Daten in welcher Qualität etc. einzuliefern sind. Im Bericht steht « es gibt keinen Anschlusszwang », wobei der Bericht im Kapitel 4.1.3.2.1 erwähnt, dass die konzessionierten Transportunternehmen via SKI diese Plattforum zu nutzen haben. Dieser Umstand ist zu klären. Aus dem Begleitschreiben: Die aktuell angedachte Freiwilligkeit der Datenbereitstellung bei gleichzeitiger Datennutzung erachten wir als problematisch. Aus unserer Sicht entsteht das Risiko, dass Unternehmen keine Daten einliefern, im Gegenzug aber die Daten der anderen Unternehmen gezielt für die Weiterentwicklungen ihrer Dienstleistungen ver-
189/276 BAV-D-318B3401/238