Verwaltungsgericht SO

16 Entscheide aus 1983

  1. ZZ.1983.16Verwaltungsgericht16. Dezember 1983Art. 22ter BV; § 42 Abs. 1 BauG; § 231 Abs. 1 und Art. 232 Abs. 2 EG ZGB. Enteignungsentschädigung. - Entschädigung für Streifenenteignungen ab unüberbauten Baulandgrundstücken. In der Regel ist der in der Gegend geltende Quadratmeterpreis multipliziert mit der Anzahl der abzutretenden…
  2. ZZ.1983.23Verwaltungsgericht12. Dezember 1983§§ 8 lit. b, 39 ff. Kantonales Reglement über Erschliessungsbeiträge und -gebühren. - Die Beitragspflicht für Basiserschliessungsanlagen darf nicht im Einzelfall bei Auflegung des Perimeterplans angeordnet werden; es muss dem Erschliessungsreglement einer Gemeinde zu entnehmen sein, ob und in…
  3. ZZ.1983.28Verwaltungsgericht16. November 1983Taxordnung des Kantonsspitals Olten. - Bei der Frage, in welcher Abteilungsklasse ein Patient behandelt werden soll, ist, soweit die übrigen Zulassungserfordernisse nicht entgegenstehen, auf den Willen des Patienten abzustellen. Die Wünsche der Angehörigen sind nur massgebend, wenn der Patient…
  4. ZZ.1983.31Verwaltungsgericht8. November 1983§ 148 Abs. 1 lit. a Gemeindegesetz. Abtretungspflicht. - Das Baukommissionsmitglied, welches das betreffende Bauvorhaben als Architekt betreut, hat sich bei der Behandlung des Baugesuches in Ausstand zu begeben (Erw. 1). - Die Verletzung dieser Ausstandspflicht stellt einen schwer wiegenden…
  5. ZZ.1983.30Verwaltungsgericht8. November 1983§ 12 Abs. 1 VRG; § 7 Kantonales Baureglement. Der Einsprecher, der von einem Bauvorhaben rechtzeitig erfahren hat und seine Einsprachegründe rechtzeitig hat anbringen können, ist nicht legitimiert zur Rüge, das Bauvorhaben sei nicht oder nicht richtig publiziert worden.
  6. ZZ.1983.20Verwaltungsgericht18. Oktober 1983§ 9 Abs. 3 Kantonales Baureglement. Wann hat die Baubehörde ausnahmsweise zivilrechtliche Fragen zu behandeln?
  7. ZZ.1983.22Verwaltungsgericht11. Oktober 1983§ 62 Abs. 1 Satz 1 Kantonales Baureglement. Ausnahmebewilligungen für Terrainauffüllungen und Abgrabungen, welche den vorgeschriebenen Neigungswinkel nicht einhalten. Rechtliche Natur des Zustimmungsvorbehaltes zugunsten des Nachbarn. Verhältnis der Bestimmung zur allgemeinen Ausnahmeregelung des…
  8. ZZ.1983.29Verwaltungsgericht27. September 1983§ 8 Abs. 2 VRG; § 93 lit. f GO. Ausstandspflicht für Sachbearbeiter im Verwaltungsverfahren. Wann ist für den juristischen Sekretär, der in der gleichen Angelegenheit bereits Auskünfte erteilt hat, im departementalen Beschwerdeverfahren der Ausstandsgrund der Befangenheit gegeben?
  9. ZZ.1983.24Verwaltungsgericht5. September 1983§ 42 Abs. 3 Kantonales Reglement über Erschliessungsbeiträge und -gebühren. Erstellung eines Trottoirs als Erweiterung einer bestehenden Strasse.
  10. ZZ.1983.19Verwaltungsgericht5. September 1983§ 108 Abs. 1 BauG. Sondervorteil als Voraussetzung für den Erschliessungsbeitrag. Ein Trottoir bringt dem umliegenden Grundeigentum praktisch immer einen (Sonder-)Vorteil.
  11. ZZ.1983.21Verwaltungsgericht25. April 1983§ 29 Kantonales Baureglement. Ausnahmebewilligung für eine Reduktion des Gebäudeabstandes. - Zur Voraussetzung, dass das Grundstück ohne Reduktion nicht oder nicht zweckmässig überbaut werden könnte; Anwendung dieser Voraussetzung auf ein überbautes Grundstück (Erw. 1-Erw. 3). - Verhältnis zur…
  12. ZZ.1983.27Verwaltungsgericht15. April 1983§ 19 Verordnung über den Handel mit Waffen und Munition, das Waffentragen und den Waffenbesitz. Bewilligung für das Waffentragen. Zuständig ist die Behörde am Wohnsitz des Gesuchstellers; das gilt auch interkantonal.
  13. ZZ.1983.18Verwaltungsgericht28. Januar 1983Art. 22 Abs. 2 lit. a Bundesgesetz über die Raumplanung; § 38 BauG. Der Kanton Solothurn kennt keine durch Nutzungspläne ausgeschiedene Landwirtschaftszonen. Für das Gebiet ausserhalb der Bauzonen ist für alle Arten von Bauten eine Ausnahmebewilligung nach Art. 24 Abs. 1 RPG bezw. § 38 BauG nötig.
  14. ZZ.1983.17Verwaltungsgericht28. Januar 1983Art. 16 Abs. 2 Satz 2 SVG. Führerausweisentzug wegen Verkehrsregelverletzung. Wie ist die Bestimmung, welche die "leichten Fälle" regelt, zu verstehen?
  15. ZZ.1983.25Verwaltungsgericht27. Januar 1983§ 11 Abs. 1 Stipendienverordnung. - Die Ausnahmeregelung, wonach unabhängig von der Einkommensgrenze Stipendien gewährt werden können, findet grundsätzlich dann Anwendung, wenn zumindest drei Kinder der gleichen Familie in einer aufwendigen Ausbildung stehen. - Unter den Begriff der aufwendigen…
  16. ZZ.1983.26Verwaltungsgericht25. Januar 1983§ 11 Abs. 3 Stipendienverordnung. Unter welchen Voraussetzungen darf von den regierungsrätlichen Tabellen abgewichen werden?

Quelle: Verwaltungsgericht SO. Massgebend ist die Veröffentlichung des Gerichts.