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Consultazione 2005/89: Revisione del diritto delle merci pericolose · 103 pagine

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Änderungen ADR 07 (exkl. Tunnelregelung) Beilage 1

die Kartuschen gegen Beschädigungen, die durch die Bewegung oder das Einsetzen des Gerätes und der Kartuschen in die Aussenverpackung verursacht werden können, geschützt sind."

Am Ende der Verpackungsanweisung hinzufügen:

"RID- und ADR-spezifische Sondervorschrift für die Verpackung

RR Für die UN-Nummern 1950 und 2037 dürfen Gegenstände aus Metall bei 6 der Beförderung als geschlossene Ladung auch wie folgt verpackt werden:

Die Gegenstände müssen auf Trays zu Einheiten zusammengestellt werden und mit einer geeigneten Kunststoffhülle in der richtigen Lage gehalten werden; diese Einheiten müssen auf Paletten in geeigneter Weise gestapelt und gesichert sein."

P 101 „Kraftfahrzeuge“ ersetzen durch „Motorfahrzeuge“.

P 200 In Absatz (5) b) im Satz vor der ersten Formel "Gase, für die in der Tabelle keine Daten angegeben sind" ändern in:

"Gase oder Gasgemische, für die entsprechende Daten nicht verfügbar sind".

In Absatz (5) c) im Satz vor der Formel "Gase, für die in der Tabelle keine Füllungsdaten angegeben sind" ändern in:

"Gase oder Gasgemische, für die entsprechende Daten nicht verfügbar sind".

In Absatz (10) die Sondervorschriften für die Verpackung "k", "l", "n", "p", "ta" und "z" wie folgt ändern:

k: Nach dem zweiten Unterabsatz einfügen:

"Flaschenbündel, die UN 1045 Fluor, verdichtet, enthalten, dürfen mit Trennventilen an Anordnungen (Gruppen) von Flaschen mit einem (mit Wasser) ausgeliterten Gesamtfassungsraum von höchstens 150 Litern anstatt mit Trennventilen an jeder Flasche ausgerüstet sein.

Flaschen und die einzelnen Flaschen eines Flaschenbündels müssen einen Prüfdruck von mindestens 200 bar und eine Mindestwanddicke von 3,5 mm für Aluminiumlegierung oder 2 mm für Stahl haben. Einzelne Flaschen, die dieser Vorschrift nicht entsprechen, müssen in einer starren Aussenverpackung befördert werden, welche die Flasche und ihre Armaturen ausreichend schützt und den Prüfanforderungen der Verpackungsgruppe I entspricht. Druckfässer müssen eine von der zuständigen Behörde festgelegte Mindestwanddicke haben."

l: Im letzten Satz "Gesamtmenge" ändern in:

"höchste Nettomasse".

n: erhält folgenden Wortlaut:

"n: Für UN 2190 Sauerstoffdifluorid, verdichtet, dürfen die Flaschen und die einzel-

nen Flaschen eines Flaschenbündels höchstens 5 kg des Gases enthalten.