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Consultazione 2005/89: Revisione del diritto delle merci pericolose · 103 pagine
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Änderungen ADR 07 (exkl. Tunnelregelung) Beilage 1
Für UN 1045 Fluor, verdichtet, dürfen Flaschen, die einzelnen Flaschen eines Flaschenbündels und Anordnungen (Gruppen) von Flaschen innerhalb eines Flaschenbündels nicht mehr als 5 kg des Gases enthalten. Flaschenbündel, die dieses Gas enthalten, dürfen in Anordnungen (Gruppen) von Flaschen mit einem (mit Wasser) ausgeliterten Gesamtfassungsraum von höchstens 150 Litern unterteilt sein."
p: Im ersten Unterabsatz "mit einer homogenen monolithischen porösen Masse"
ändern in:
"mit einem homogenen monolithischen porösen Material".
Im dritten Unterabsatz "mit einer nicht monolithischen porösen Masse" ändern in:
"mit einem nicht monolithischen porösen Material".
ta: In Absatz b) streichen:
"oder der Norm EN 1439:1996 «Flüssiggas-Geräte und Ausrüstungsteile – Ortsbewegliche, wiederbefüllbare Flaschen aus geschweisstem Stahl für Flüssiggas (LPG) – Kontrollverfahren vor, während und nach dem Füllen»".
z: Der dritte Unterabsatz erhält folgenden Wortlaut:
"Giftige Stoffe mit einem LC -Wert von höchstens 200 ml/m3 dürfen nicht in 50
Grossflaschen, Druckfässern oder MEGC befördert werden und müssen der Sondervorschrift für die Verpackung k entsprechen. UN 1975 Stickstoffmonoxid und Distickstofftetroxid, Gemisch, darf jedoch in Druckfässern befördert werden."
In der Spalte "Referenz" der Tabelle in Absatz (11) "EN 13365:2002" ändern in:
"EN 13365:2002 + A1:2005".
[In der Tabelle folgende Zeilen hinzufügen:
anwendbar Referenz Titel des Dokuments für Vorschrift
(7) und (10) ta EN 1439:2005 Flüssiggas-Geräte und Ausrüstungsteile – Orts-
b) (ausgenommen bewegliche, wiederbefüllbare Flaschen aus ge-
3.5 und Anlage schweisstem Stahl für Flüssiggas (LPG) – Kon-C) trollverfahren vor, während und nach dem Füllen (7) und (10) ta EN 14794:2005 Flüssiggas-Geräte und Ausrüstungsteile – Orts-
b) bewegliche, wiederbefüllbare Flaschen aus Alu-
minium für Flüssiggas (LPG) – Kontrollverfahren vor, während und nach dem Füllen
]
In den Tabellen 1 und 2 die Eintragungen für die UN-Nummern 1014, 1015, 1979, 1980, 1981 und 2600 streichen.
In der vorletzten Spalte der Tabelle 1 erhält die Spaltenüberschrift folgenden Wortlaut:
"höchstzulässiger Betriebsdruck (bar)b)".