Rapporto sui risultati
Consultazione 2008/105: Revisione totale della legge sulla cittadinanza · 49 pagine
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Rapporto con la revisione totale della LCit dell'adesione della Svizzera alla Convenzione del Consiglio d’Europa sulla cittadinanza (STE 166) e alla Convenzione del Consiglio d'Europa sulla prevenzione della condizione di apolide in relazione alla successione di Stati (STE 200)?
1. Befürwortende Stellungnahmen • 7 Kantone befürworten die Verknüpfung des Beitritts mit der Totalrevision (ZH, LU, SH, AI, VD, GE, JU).
• 3 Parteien (CVP, SP, GPS) stimmen der Verknüpfung des Beitritts mit der Totalrevi-
sion zu. • 3 Wirtschafts- und Berufsverbände (SGB, Unia, FER) befürworten die Verknüpfung des Beitritts mit der Totalrevision. • 5 weitere Vernehmlassungsteilnehmer (SSV, UNHCR, JusPax, SEK, DJS) sind für die Verknüpfung des Beitritts mit der Totalrevision.
Der SEK regt an, das BüG erst nach dem Beitritt zur Europäischen Staatsangehörigkeitskonvention zu revidieren. Andernfalls könne den Konsequenzen, die sich aus dem Beitritt ergeben, nur unzureichend Rechnung getragen werden. Es sei für eine möglichst umfassende Geltung dieser Konvention zu sorgen.
2. Ablehnende Stellungnahmen • 15 Kantone (BE, UR, SZ, OW, NW, GL, ZG, SO, BS, BL, SG, GR, AG, TG, NE) lehnen die Verknüpfung des Beitritts mit der Totalrevision ab.
• 2 Parteien (FDP, EDU) sind gegen die Verknüpfung des Beitritts mit der Totalrevisi-
on. • 2 Wirtschafts- und Berufsverbände (SAV, Travail.Suisse) lehnen die Verknüpfung des Beitritts mit der Totalrevision ab. • 9 weitere Vernehmlassungsteilnehmer (SGV, SVBK, EKM, SVZ, AVZ, BGK, BGSB,
BGB, BGR) sind mit der Verknüpfung des Beitritts mit der Totalrevision nicht ein-
verstanden.
Eine Verknüpfung verstosse gegen den Grundsatz der Einheit der Materie (GL, NE, BS, SG, EDU). Der Regelungsbereich der beiden Konventionen sei umfassender (ZG). Die Revision des Bürgerrechtsgesetzes solle nicht Gefahr laufen, wegen möglichen Beitrittsbedenken zu scheitern (BS, BL).
Osservazioni complementari, in particolare in merito ad articoli di legge non contemplati dal questionario
I. Allgemeine Zusatzbemerkungen zum Vorentwurf BüG
1. Kantone
Statt vom Bundesamt für Migration sei von der zuständigen Bundesbehörde bzw. vom zuständigen Bundesamt zu sprechen, da das BFM in den vergangenen Jahren mehrmals die Bezeichnung gewechselt habe (VS, SG). Des Weiteren wird angeregt: Verzicht auf die Doppel-Staatsbürgerschaft (OW); automatische oder erleichterte Einbürgerung von Ausländern der dritten Generation (VS); Ergänzung der Integrationskriterien mit dem Kriterium der wirtschaftlichen Erhaltungsfähigkeit (NW); Einführung einer Wartefrist nach abgelehnter Einbürgerung (SZ); Verpflichtung des Gesuchstellers zur Offenlegung der notwendigen Tatsachen und zur wahrheitsgemässen Auskunft sowie Einwilligung des Gesuchstellers zum Einholen von amtlichen Erkundigungen (BS). Gemäss den Kantonen SZ und NW sind die mit der Gesetzesrevision verbundenen finanziellen und personellen Auswirkungen auf die Kantone zu klären. Der Kanton LU weist darauf hin, dass der politische Diskurs über die Integration bisher nur im Rahmen des Ausländerrechts stattgefunden habe. Wenn jetzt die Kohärenz allein darin beste-