Rapporto sui risultati
Consultazione 2008/113: Revisione parziale dell'ordinanza sull'assicurazione malattie (OAMal), dell'ordinanza sulle prestazioni dell'assicurazione obbligatoria delle cure medico-sanitarie (OPre) e dell'ordinanza sull'assicurazione per la vecchiaia e per i superstiti (OAVS) · 147 pagine
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Pflegeleistungen bezüglich besonderer Situationen (z.B. Palliativpflege, Pflege von Demenzkranken)
Die gemäss Kommentar zur KLV Revision vorgesehene Überprüfung (Abschnitt
13) sollte rasch erfolgen. Dies ist besonders wichtig für Patienten zu Hause,
weil der grössere Pflegeaufwand höhere Kostenbeteiligung des Patienten zur
Folge haben kann.
Pauschalbeitrag für die Grundpflege in Tagesstrukturen
Die Grundpflege in Tagesstrukturen sollte mit möglichst wenig administrativem
Aufwand erfasst und abgerechnet werden können. Die Möglichkeit von Pau-
schalbeiträgen sollte deshalb geprüft werden. Ein Pauschalbeitrag darf jedoch
nicht zur Einschränkung der angebrachten Pflege führen.
Sozialpolitisch gesehen ist u.E. an einem möglichst raschen lnkrafttreten der SAG / ASE Verordnungsänderungen in Sachen Pflegefinanzierung festzuhalten. Es irritiert
die SAG, dass das vorgesehene Datum vom 1. Juli 2009 bereits vor Abschluss
der Vernehmlassung zurückgenommen wird.
1. Datum der lnkraftsetzung AHV/IV /
Die Inkraftsetzung per 1. Juli 2009 erachten AHV/IV als unrealistisches Ziel. Der AVS/AI Entscheid des Bundesrates zu den Verordnungsänderungen wird erst nach der
Anhörungsfrist vom 31. Marz 2009 fallen. Damit bleibt den Kantonen noch
knapp drei Monate Zeit für die Umsetzung. Weil in vielen Kantonen eine Geset-
zesrevision notwendig ist, bleibt für die kantonale Gesetzgebung zu wenig Zeit.
Zudem braucht die administrative und technische Umsetzung entsprechend
Zeit.
Eine unterjahrige lnkraftsetzung ist in Bezug auf die EL mit einem sehr erhebli-
chen Mehraufwand verbunden. Diese Kosten zur Lasten der Kantone sollen
wenn möglich unterbleiben.
Antrag:
Die Einführung der Neuordnung der Pflegefinanzierung sollte möglichst nicht
unterjährig, sondern nur auf Beginn eines Kalenderiahres erfolgen. Die Erfor-
dernis von kantonalen Gesetzesanpassungen ist zu berücksichtigen, wie auch
die technische und administrative Umsetzung.
Es ist vorgesehen, dass die Änderungen per 1. Juli 2009 in Kraft treten.
Die IVSK hat das BSV mit Brief vom 2. September 2008 gebeten, dem Bundes-
rat ein lnkrafttreten per 1. Januar 2010 zu beantragen.
Eine solche Einführung könnte zeitlich knapp werden. Die reibungslose Einfüh-
rung bedingt die Rekrutierung und Ausbildung von Abklärungsfachpersonen,
welche die HE vor Ort abklären. Es handelt sich somit nicht nur um die Einfüh-
rung einer neuen Leistung, sondern um die Einführung einer neuen Leistung,
die auch mit einem erheblichen Vetwaltungsaufwand verbunden ist.
Die Vorlaufzeit ist für die Ausgleichskassen resp. die IV-Stellen aber zu kurz.
Die Abklärungspersonen müssen zuerst rekrutiert und geschult werden. Es ist
daher nicht realistisch, dass die IV-Stellen per 1. Juli 2009 produktiv sein wer-
den. Anderenfalls können die IV-Stellen eine ordnungsgemässe Durchführung
nicht garantieren, zumal von einem "Nachholbedarf' auszugehen ist, der sich in
einer grossen Menge HE-Anmeldung zum Zeitpunkt des Inkrafttretens manifes-
tieren wird.
Antrag: lnkrafttreten der Änderung per 1. Januar 2010.
Weil Psychiatriespitex einen wirtschaftlich, menschlich und professionel sehr Verena Aellen wertvollen Dienst anbieten, versteht Frau Aellen das Vermeidungsverhalten der Psychiatries-Krankenkassen und der Oeffentlichkeit, deren Existenz und deren Angebotes pitex gegenüber, nicht.
Was soll denn vermieden werden, wo Psychiatriespitex doch das Ideale tun?
Weshalb werden Psychiatriespitex von den Kassen finanziell stiefmütterlich be-
handelt, sie sparen durch deren Einsätze erwiesenermassen viel Geld. Wer er-
hält das durch deren eingesparte Geld?
Was würden Sie persönlich für sich oder Ihre Angehörigen, in einem physisch,
psychischen Krankheitsfall oder in einer Krisensituation, für eine optimale Lö-