Rapporto sui risultati

Consultazione 2011/19: Legge federale sulla formazione continua (Legge sulla formazione continua, LFCo) · 77 pagine

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Consultazione su un avamprogetto di legge sulla formazione continua

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Im Kalenderjahr nicht bezogene Urlaubstage werden auf ein individuelles Lernzeitkonto übertragen. Arbeitgeber und Arbeitnehmer entscheiden gemeinsam über den zusammenhängend bezogenen Weiterbildungsurlaub.

4

Der Arbeitnehmer weist die Weiterbildung gegenüber dem Arbeitgeber nach».

Anche Syndicom chiede l’introduzione di un congedo di formazione continua e propone pertanto la seguente modifica del CO:

«Art. 329g OR (neu) Urlaub zur Weiterbildung

1

Der Arbeitgeber hat dem Arbeitnehmer zur Weiterbildung nach dessen Wahl bezahlten Urlaub von mindestens einer Woche pro Jahr zu gewähren. Nichtbezogene Urlaubstage werden auf ein individuelles Lernzeitkonto übertragen».

Travail.Suisse e Caritas chiedono una modifica dell’articolo 12 LFPr:

«Art. 12 Vorbereitung auf die berufliche Grundbildung

1

Die Kantone ergreifen Massnahmen, die Personen mit individuellen Bildungsdefiziten am Ende der obligatorischen Schulzeit auf die berufliche Grundbildung vorbereiten.

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Die Kantone ergreifen Massnahmen, damit Personen ohne berufliche Erstausbildung über andere Qualifikationsverfahren einen Berufsabschluss erlangen können».

L’USAM chiede la formalizzazione e il finanziamento dei corsi di preparazione e propone pertanto una modifica degli articoli 28, 52 e 53 LFPr nonché un adeguamento dell’articolo 62 OFPr.

«Artikel 28 Eidgenössische Berufsprüfungen und eidgenössische höhere Fachprüfungen

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die zuständigen Organisationen der Arbeitswelt regeln die Zulassungsbedingungen, Lerninhalte, die minimale und maximale Anzahl der Lernstunden, die Anforderungen an die Dozierenden, Qualifikationsverfahren, Ausweise und Titel. Sie berücksichtigen…

Articolo 52 Principio

2

Er leistet hauptsächlich…. Die Kantone leiten die Beiträge für die höhere Berufsbildung (Artikel 27) und die berufsorientierte Weiterbildung (Artikel 30) in dem Masse an Dritte weiter, in dem diesen die genannten Aufgaben übertragen sind.

3

den Rest seines Beitrages leistet der Bund an: a. …

4

Die Kantone sorgen für einen interkantonalen Lastenausgleich. Dieser darf nicht zu Ungunsten von Studierenden ausfallen und muss dem Prinzip der Freizügigkeit Rechnung tragen.

5

Kantone die eigene Angebote in der höheren Berufsbildung führen, dürfen einen Teil der Pauschale für diese Angebote verwenden. Dieser Anteil muss jedoch pro Kopf gleich hoch bemessen sein, wie für andere Angebote in der höheren Berufsbildung.

Articolo 53 Contributi forfettari ai Cantoni

1

Die Pauschalbeiträge an die Kantone werden anteilsmässig auf der Grundlage der Anzahl Personen bemessen, die sich in der beruflichen Grundbildung beziehungsweise in einer anerkannten Ausbildung in der höheren Berufsbildung oder beruflichen Weiterbildung befinden. Der Bundesrat kann weitere Kriterien berücksichtigen».

Revisione OFPr, Sezione 2: Contributi forfettari

«Art. 62 (Art. 53 BBG)

1

Der Kredit des Bundes… aufgeteilt:

a. ein Anteil für die Kosten…

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