Rapporto esplicativo
Consultazione 2012/80: Accordo tra la Confederazione Svizzera e la Repubblica federale di Germania sulle ripercussioni dell'esercizio dell'aeroporto di Zurigo sul territorio della Repubblica federale di Germania · 16 pagine
Fedlex · Rapporto esplicativo · Pagina 1Fedlex · Rapporto esplicativo
Erläuternder Bericht für die Vernehmlassung
des Vertrags
zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und der Bundesrepublik Deutschland über die Auswirkungen des Betriebs des Flughafens Zürich auf das Hoheitsgebiet der Bundesrepublik Deutschland
1 Allgemeiner Teil
1.1 Ausgangslage
Der Flughafen Zürich ist seit 1951 ein konzessionierter Landesflughafen. 2011 wurden insgesamt 279 000 Flugbewegungen (Starts oder Landungen) bei einem Passagieraufkommen über 24 Millionen abgewickelt. Die letzte Veränderung am Pistensystem erfolgte 1976. Damals wurde die Piste 14/32 in Betrieb genommen. Sie erlaubt, dass die Landungen von Norden weitgehend unabhängig von Starts nach Westen erfolgen können. Diese Anflüge führen die letzten 14 Kilometer über Schweizer Gebiet, zuvor über Deutschland. Gestartet wird hauptsächlich auf der Piste 28 nach Westen. Da diese mit 2 500 Meter für grosse Flugzeuge zu kurz ist, erfolgen Startbewegungen auch nach Süden unter Abdrehen nach links.
Skizze 1: Pistensystem
Die ab 1976 eingeführten Nordanflüge auf die neue Piste 14/32 führten bald zu Beschwerden aus der deutschen Grenzregion. 1984 schlossen Deutschland und die Schweiz die so genannte «Regelung zwischen der Schweiz und der Bundesrepublik Deutschland für An- und Abflüge zum/vom Flughafen Zürich über deutsches Hoheitsgebiet» ab. Sie sah im Wesentlichen vor, dass die Anflüge zum Flughafen Zürich auf die beiden Anflugachsen der Pisten 14 und 16 verteilt werden sollten. Zudem wurde eine Nachtflugbeschränkung eingeführt, welche aber flughafenansässige Carrier und damit die Swissair ausnahm. In der Praxis stellte diese Nachtflugbeschränkung daher keine Behinderung des Flughafens dar.