Rapporto sui risultati
Consultazione 2014/103: Revisione del prezzo delle tracce 2017 - modifica dell'Ordinanza concernente l'accesso alla rete ferroviaria (OARF) · 16 pagine
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Aktenzeichen: BAV-242.1-00001
Anhang: Auswertung Anträge/Anregungen im Einzelnen (mit Antworten und Begründungen BAV)
Nr Organisation Thema Bezug VO-Art. Antrag/Anregung Antw. Bemerkungen/Begründungen BAV
Anreize Wagen- Anreize schaffen, das Beschaffungsverhalten Analog Lärmbonus: über den Trassenpreis erhalten 1 VAP halter der Wagenhalter unmittelbar zu beeinflussen. nein auch die Wagenhalter indirekt wichtige Anreize.
Die SAB lehnt eine Verteuerung des Autover- Die Schätzung der finanziellen Auswirkungen für lads ab. Erhöhung von 1 Mio/Jahr ist nicht den Autoverlad beruht auf sehr unsicheren Rm-An-2 SAB Autoverlad nachvollziehbar. prüfen gaben. Eine Vereinfachung wird ohnehin geprüft.
NZV Art. 19a Rabatt für Güterzüge wegen tieferen Anforde- Wir sind nach EBG Art. 9b verpflichtet, die Grenz-3 CFS, VAP Basispreis Trasse Abs. 2 rungen an IS-Ausbaustandard nein kosten zu erheben.
überproportionale Preisnachlässe, um die Nut-
zung unattraktiver Trassen (zu Gunsten der Das Anliegen ist legitim und nachvollziehbar. Die NZV Art. 19a Kapazität) zu unterstützen, z.B. Bergstrecke o- Umsetzung würde eine neue Grundlage in der NZV 4 HK BS, VAP Basispreis Trasse Abs. 2 der sonst Umwege. prüfen erfordern…
"Gewichtselemente sollten weniger, dafür die Wir sind nach EBG Art. 9b verpflichtet, die Grenz-Zugkm mehr gewichtet werden. Damit könnten kosten zu erheben. Die Differenzierung ist im Sinne NZV-BAV Art. 1 die knappen Trassen besser bewirtschaftet des Verursacherprinzips; die Grenzkosten allein 5 EV Basispreis Trasse Abs. 1 werden. Also längere Züge, statt Kurzzüge." nein nach Zugkm zu verteilen, gibt falsche Anreize.
NZV-BAV Art. 1 Preis Netz C auf 1.10 (statt 1.15) CHF/km be- 1.15 CHF/Zugkm entspricht dem Ergebnis der Über-6 Kt. JU Basispreis Trasse Abs. 1 grenzen zu Lasten Netz A (3.59 statt 3.50) nein prüfung/Plausibilisierung bei fünf MS-Bahnen.
NZV-BAV Art. 1 Keine überproportionale Preiserhöhung Netz 1.15 CHF/Zugkm entspricht dem Ergebnis der Über-7 Kt. NE Basispreis Trasse Abs. 1 C! nein prüfung/Plausibilisierung bei fünf MS-Bahnen.
Hupac, NZV Art. 21 Rechtsgrundlage ist schon vorhanden. Federführung 8 SBBCI Bonus/Malus Abs. 2 System sollte operativ eingeführt werden. - bei ISB und EVU!
ASTAG, EV,
HK BS, Hu- BR hat Deckungsbeitrag im Gv 2010 bewusst abgepac, IGöV Deckungsbeitrag Deckungsbeitrag wiedereinführen, um Attrakti- schafft. Wiedereinführung muss gut begründet sein, 9 SBBCI, VAP G NZV Art. 20 vitiät des Güterverkehrs für ISB zu verbessern. nein könnte aber Anreize für ISB geben…