Rapporto sui risultati
Consultazione 2014/85: Revisione parziale dell'Ordinanza sull'assicurazione malattie (OAMal) e dell'Ordinanza sulle prestazioni dell'assicurazione obbligatoria delle cure medico-sanitarie (OPre) · 148 pagine
Fedlex · Rapporto sui risultati · Pagina 132Fedlex · Rapporto sui risultati
Hinweise, Kritiken, Vorschläge, Anträge Verfasser Observations, critiques, suggestions, propositions Auteurs Osservazioni, critiche, suggerimenti, proposte Autori
Abs. 2 lit. a KLV sind entsprechend anzupassen.
Art. 34e Abs. 3: Ein Reduktion der Toleranzmarge von 5 auf 3 Prozent ist nur verbun-
den mit der gleichwertigen Gewichtung von APV und TQV denkbar. Ohne eine Gewich-
tung wird die Vorlage als Ganzes abgelehnt.
Art. 34e Abs. 5: Es ist nicht einzusehen, warum neu überhaupt keine Preiserhöhungen
mehr möglich sein sollen, sofern der Fabrikabgabepreis in der Schweiz unter dem
durchschnittlichen Fabrikabgabepreis in den Referenzländern liegt. Vielmehr muss ein
Anspruch auf eine automatische Preiserhöhung bestehen.
Abs. 3: vips und Intergenerika lehnen die willkürliche Reduktion der Toleranzmarge von Vereinigung 5% auf 3% ab. Zudem müsste eine Toleranzmarge für alle Preisprozesse einheitlich Pharmafirgelten (Neu-Aufnahmen, Patentablauf, 3-Jahresüberprüfungen, Indikationserweiterun- men in der gen, usw.). Schweiz
(vips) und Abs. 5: vips und Intergenerika lehnen die rechtsungleiche Bestimmung ab, dass nur Intergene-Preissenkungen, jedoch keine begründeten Preiserhöhungen verfügt werden können.
rika
2.4.8 Bemerkungen zu Artikel 34f KLV Hinweise, Kritiken, Vorschläge, Anträge Verfasser Observations, critiques, suggestions, propositions Auteurs Osservazioni, critiche, suggerimenti, proposte Autori
Gesamtschweizerische Dachverbände der Wirtschaft
Das Vorziehen des Referenzvergleichs lehnen wir ab. SGV
Organisationen des Gesundheitswesens
Vorschlag: Curafutura
Titel: Regelmässige Überprüfung der Aufnahmebedingungen: Vergleich mit anderen
Arzneimitteln
Vorschlag: Helsana
Art. 34f, Titel: Regelmässige Überprüfung der Aufnahmebedingungen: Vergleich mit an-
deren Arzneimitteln
Begründung:
Die gleichzeitige Überprüfung der Wirkstoffe nach Indikationsbereich wird begrüsst, weil
sich dadurch im therapeutischen Quervergleich keine Unterschiede einer 3-jährigen
Überprüfung ergeben. Dasselbe Resultat wird auch mit einer jährlichen gleichzeitigen
Überprüfung aller Präparate erreicht.
Das Vorziehen des Referenztermins ist - wie bereits dargelegt wurde - abzulehnen. Die Interpha-Begründungen dazu finden sich in der Einleitung sowie in den Ausführungen zu Art. 65d rma Abs. 1 KVV. Art. 34f Abs. 1 KLV ist entsprechend anzupassen.
Vorschlag: santésuisse
Art. 34f Regelmässige Überprüfung der Aufnahmebedingungen: Vergleich mit anderen
Arzneimitteln
Begründung:
Die gleichzeitige Überprüfung der Wirkstoffe nach Indikationsbereich wird begrüsst, weil
sich dadurch im therapeutischen Quervergleich keine Unterschiede einer 3-jährigen
Überprüfung ergeben. Dasselbe Resultat wird auch mit einer jährlichen gleichzeitigen