Rapporto sui risultati

Consultazione 2014/85: Revisione parziale dell'Ordinanza sull'assicurazione malattie (OAMal) e dell'Ordinanza sulle prestazioni dell'assicurazione obbligatoria delle cure medico-sanitarie (OPre) · 148 pagine

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Hinweise, Kritiken, Vorschläge, Anträge Verfasser Observations, critiques, suggestions, propositions Auteurs Osservazioni, critiche, suggerimenti, proposte Autori

Abs. 2 lit. a KLV sind entsprechend anzupassen.

Art. 34e Abs. 3: Ein Reduktion der Toleranzmarge von 5 auf 3 Prozent ist nur verbun-

den mit der gleichwertigen Gewichtung von APV und TQV denkbar. Ohne eine Gewich-

tung wird die Vorlage als Ganzes abgelehnt.

Art. 34e Abs. 5: Es ist nicht einzusehen, warum neu überhaupt keine Preiserhöhungen

mehr möglich sein sollen, sofern der Fabrikabgabepreis in der Schweiz unter dem

durchschnittlichen Fabrikabgabepreis in den Referenzländern liegt. Vielmehr muss ein

Anspruch auf eine automatische Preiserhöhung bestehen.

Abs. 3: vips und Intergenerika lehnen die willkürliche Reduktion der Toleranzmarge von Vereinigung 5% auf 3% ab. Zudem müsste eine Toleranzmarge für alle Preisprozesse einheitlich Pharmafirgelten (Neu-Aufnahmen, Patentablauf, 3-Jahresüberprüfungen, Indikationserweiterun- men in der gen, usw.). Schweiz

(vips) und Abs. 5: vips und Intergenerika lehnen die rechtsungleiche Bestimmung ab, dass nur Intergene-Preissenkungen, jedoch keine begründeten Preiserhöhungen verfügt werden können.

rika

2.4.8 Bemerkungen zu Artikel 34f KLV Hinweise, Kritiken, Vorschläge, Anträge Verfasser Observations, critiques, suggestions, propositions Auteurs Osservazioni, critiche, suggerimenti, proposte Autori

Gesamtschweizerische Dachverbände der Wirtschaft

Das Vorziehen des Referenzvergleichs lehnen wir ab. SGV

Organisationen des Gesundheitswesens

Vorschlag: Curafutura

Titel: Regelmässige Überprüfung der Aufnahmebedingungen: Vergleich mit anderen

Arzneimitteln

Vorschlag: Helsana

Art. 34f, Titel: Regelmässige Überprüfung der Aufnahmebedingungen: Vergleich mit an-

deren Arzneimitteln

Begründung:

Die gleichzeitige Überprüfung der Wirkstoffe nach Indikationsbereich wird begrüsst, weil

sich dadurch im therapeutischen Quervergleich keine Unterschiede einer 3-jährigen

Überprüfung ergeben. Dasselbe Resultat wird auch mit einer jährlichen gleichzeitigen

Überprüfung aller Präparate erreicht.

Das Vorziehen des Referenztermins ist - wie bereits dargelegt wurde - abzulehnen. Die Interpha-Begründungen dazu finden sich in der Einleitung sowie in den Ausführungen zu Art. 65d rma Abs. 1 KVV. Art. 34f Abs. 1 KLV ist entsprechend anzupassen.

Vorschlag: santésuisse

Art. 34f Regelmässige Überprüfung der Aufnahmebedingungen: Vergleich mit anderen

Arzneimitteln

Begründung:

Die gleichzeitige Überprüfung der Wirkstoffe nach Indikationsbereich wird begrüsst, weil

sich dadurch im therapeutischen Quervergleich keine Unterschiede einer 3-jährigen

Überprüfung ergeben. Dasselbe Resultat wird auch mit einer jährlichen gleichzeitigen