Rapporto sui risultati

Consultazione 2014/85: Revisione parziale dell'Ordinanza sull'assicurazione malattie (OAMal) e dell'Ordinanza sulle prestazioni dell'assicurazione obbligatoria delle cure medico-sanitarie (OPre) · 148 pagine

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Prüfung der Wirtschaftlichkeit in Frage gestellt werden will, worauf auch die Absicht hindeutet, beim Preisvergleich im Rahmen des TQV auf prospektive Preise abzustellen. Eine derartige Verwässerung, welche die relevanten Unterschiede zwischen den Medikamenten hinsichtlich Wirksamkeit und Zweckmässigkeit nicht mehr ausreichend berücksichtigt, würde unweigerlich zu einem für die Hersteller und Zulassungsinhaber nicht tolerierbaren Wertverlust bei den Originalpräparaten - und in der Konsequenz auch bei den Generika - führen.

- Vorziehen der Preisüberprüfungen vom 1. November auf den 1. September: dies hätte lediglich den Effekt einer nicht gerechtfertigten, ausserordentlichen Sparrunde in den kommenden Jahren, und dies ohne jede plausible Begründung.

- Erweiterung des Länderkorbs auf neun Länder, die teils nicht „über mit der Schweiz im Pharmabereich vergleichbare wirtschaftliche Strukturen“ verfügen.

- Vor diesem Hintergrund legen wir nachfolgend die wichtigsten Anliegen der pharmazeutischen Unternehmen dar. Es sind dies aus Sicht der Pharmaindustrie unabdingbare Rahmenbedingungen bei der Preisfestsetzung für Medikamente, denen zwingend Beachtung zu schenken ist.

Wichtigste Forderungen der Pharmaindustrie

Nutzenbewertung bei Medikamenten

scienceindustries begrüsst im Grundsatz die zurzeit laufenden Arbeiten für die Nutzenbewertung. Wesentlich ist dabei eine differenzierte, transparente Bewertung des

Mehrnutzens für die soziale Krankenversicherung in Nutzenkategorien. Die Nutzenbewertung ist zwar nicht direkt Gegenstand der Teilrevision, muss aber trotzdem erwähnt werden, weil wir in der Vorlage eine starke Tendenz zu einer rigiden, wenig innovations- und patientenfreundlichen Praxis des Bundesamtes für Gesundheit (BAG) feststellen. Würden die vom EDI vorgeschlagenen Änderungen zur KVV und KLV so umgesetzt, so stünde dies unseres Erachtens in eklatantem Widerspruch zum zentralen Anliegen, eine faire Nutzenbewertung für alle Originalpräparate zu erreichen.

Ausgewogene Gewichtung von APV und TQV

Dass der Bundesrat, im Widerspruch zum KVG, welches grösstenteils auf das inländische Preisniveau bzw. auf die Nutzenbewertung gleicher oder ähnlicher Medikamente im Inland abstellt, sowie ausgerechnet zu einem Zeitpunkt massiver Währungsfluktuationen und eines starken Schweizer Frankens, den APV zum alleinigen Kriterium für die Preisüberprüfung machte, führte im Jahre 2012 zum Konflikt. Die gleichmässige Berücksichtigung von APV und TQV entspricht dem Willen der eidgenössischen Räte und war bereits Gegenstand einer Revisionsvorlage zum KVG, welche aus anderen Gründen scheiterte (vgl. dazu die Wortprotokolle des NR und des SR zur ersten Managed Care Vorlage). Ein Ausgleich von Kaufkraftdisparitäten und eine Abfederung des Effekts sinkender Wechselkurse im Ausland durch eine ausgewogene Berücksichtigung von APV und TQV war Bestandteil der gemeinsamen Eingaben für das neue Preissystem von Industrie und Krankenkassen, ist heute politisch breit abgestützt und die gesetzeskonforme (Wieder-)Berücksichtigung des TQV bei der 3-Jahres-Überprüfung war zentraler Bestandteil der anfangs 2013 erzielten Einigung. Eine ausgewogene Gewichtung beider Faktoren, welche durch den Einbezug des TQV die Nutzenbewertung zumindest in jedem Fall gleich mitberücksichtigt und damit den Zufallseffekt des APV abfedert, ist aus unserer Sicht ein zwingender Bestandteil der Teilrevision. Dabei muss die Gewichtung im Regelfall bedeuten, dass der Effekt des APV mittels Gewichtung um die Hälfte reduziert wird, da sich am TQV unter gleichen Bedingungen nichts ändert. Eine Ausnahme bilden diejenigen, wohl eher seltenen Fälle, in denen aufgrund von signifikanten neuen wissenschaftlichen Erkenntnissen ein neuer TQV angemessen ist. Die Reduktion