Rapporto sui risultati

Consultazione 2014/85: Revisione parziale dell'Ordinanza sull'assicurazione malattie (OAMal) e dell'Ordinanza sulle prestazioni dell'assicurazione obbligatoria delle cure medico-sanitarie (OPre) · 148 pagine

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Stufe BIP in der Schweiz um 40% höher als in sechs Referenzländern.

Intransparenter Systemwechsel bei den regelmässigen Preisüberprüfungen

Es ist nicht nachvollziehbar, weshalb das EDI den vor wenigen Jahren eingeführten 3- Jahres-Preis-überprüfungsrhythmus mit einem grundlegenden Systemwechsel schon wieder verändern will. Neu sollen statt Einzelüberprüfungen auf der Basis des Aufnahmejahres in die Spezialitätenliste Gruppenüberprüfungen (ähnliche Arzneimittel zum gleichen Zeitpunkt) durchgeführt werden. Die konkreten Umsetzungsvorstellungen zu diesem neuen System, zum Beispiel, welche Arzneimittel im Jahr 2015 betroffen wären, fehlen in den Verordnungsentwürfen völlig. Zudem wäre eine Einführung anfangs 2015 zeitlich – aufgrund der heute fehlenden Planungssicherheit – und rechtlich nicht möglich, weil geltende Einzelverfügungen über dieses Datum hinausgehen.

Trotz des bereits heute etablierten Systems der regelmässigen Überprüfungen soll neu auch eine pauschale Ermächtigung des BAG eingeführt werden, die Aufnahme eines Arzneimittels jederzeit prüfen zu können (Art. 66a KVV). Eine solche Regelung ist mit dem laufenden Überprüfungssystem überflüssig und leistet einer behördlichen, wettbewerbsverzerrenden Willkür Vorschub.

Keine Preissymmetrie bei den Preisüberprüfungen

Keinen Niederschlag fand in den Verordnungsänderungen der Vorschlag, die bisherige rechtsungleiche Einschränkung aufzuheben, dass bei den 3-Jahres-Preisüberprüfungen als Folge des Auslandspreisvergleichs systematisch nur Preissenkungen verfügt werden, nicht aber auch Preiserhöhungen. Sollten auf Grund von Währungsveränderungen oder Regulierungsänderungen in den Referenzländern Preiserhöhungen für die

Schweiz die Folge sein, müssten solche auch gewährt werden. Ansonsten droht das Preisniveau zum Beispiel im Falle einer Erstarkung des Euros signifikant unter das Ausland zu fallen, was wiederum Konsequenzen für die Verfügbarkeit von Arzneimitteln in der Schweiz hätte. Zudem: Die in den Anhörungsunterlagen des EDI enthaltene, nicht weiter ausgeführte Auffassung, dass in Zukunft keine weiteren, bedeutenden Wechselkursschwankungen erwartet werden, können vips und Intergenerika nicht teilen.

Sozial unverträglich

Die Zielsetzung des EDI, die Preise deutlich unter das Niveau derjenigen wirtschaftlich vergleichbaren Länder zu drücken, die aber zum Teil bedeutend tiefere Kostenniveaus haben als die Schweiz, würde über kurz oder lang dazu führen, dass neue Arzneimittel in der Grundversicherung nur noch mit Verzögerung oder gar nicht mehr verfügbar sind. Die Leidtragenden wären die Patientinnen und Patienten, welche sich keine Zusatzversicherungen leisten können. Diese Entwicklung ist keine Utopie, sie hat z.B. in Deutschland bereits eingesetzt.

Fehlende Planbarkeit und keine Aushebelung hängiger Verfahren und rechtsgültiger Verfügungen

In den Vorschlägen fehlen klare Hinweise zu Übergangsregelungen bzw. Übergangsfristen. Solche Angaben sind aber zwingend, befinden sich unsere Mitglieder doch bereits in der Budgetphase 2015 oder haben diesen Prozess teilweise schon abgeschlossen. Zudem dürfen durch die Übergangsbestimmungen hängige Verfahren und rechtsgültige Verfügungen, die über den 1.1.2015 hinausgehen, nicht ausgehebelt werden. Generell ist anzumerken, dass die Schweiz mit den in kurzer Sequenz immer wieder veränderten Rahmenbedingungen für die Zulassungsinhaberinnen zunehmend unberechenbar und als Standort unattraktiv wird.

Geplanter Systemwechsel für den patentfreien Bereich