Rapporto sui risultati
Consultazione 2014/85: Revisione parziale dell'Ordinanza sull'assicurazione malattie (OAMal) e dell'Ordinanza sulle prestazioni dell'assicurazione obbligatoria delle cure medico-sanitarie (OPre) · 148 pagine
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Hinweise, Kritiken, Vorschläge, Anträge Verfasser Observations, critiques, suggestions, propositions Auteurs Osservazioni, critiche, suggerimenti, proposte Autori
jeweiligen Termine beizubehalten. Mit anderen Worten soll für das Überprüfungsdatum -
wie bisher- das Aufnahmedatum relevant sein. Ein Wechsel zu Gruppenüberprüfungen
führt zu stossenden Rechtsungleichheiten. Zudem besteht kein Grund, die bisherigen
Termine, die sich bewährt haben, vorzuverlegen.
Grundsätzliches Vereinigung
Pharmafir-Wir kommen zum Schluss, dass das vorgeschlagene Massnahmenpaket nicht zielfüh- men in der rend, sozial- und wirtschaftspolitisch schädlich und deshalb integral abzulehnen ist.
Schweiz
vips und Intergenerika beurteilen die Verordnungsvorschläge als nicht konsistent mit (vips) und dem Krankenversicherungsgesetz. In Art. 43 KVG werden die Behörden verpflichtet, Intergeneeine qualitativ hochstehende und zweckmässige gesundheitliche Versorgung für alle rika medizinischen Leistungen sicherzustellen. Die Massnahmenvorschläge des EDI zielen
jedoch ausschliesslich auf die Kosten der Arzneimittel. Sie gefährden damit eine weiter-
hin qualitativ hoch stehende Versorgung mit Arzneimitteln.
Mit den vorgeschlagenen Massnahmen missachtet das EDI auch politische Vorstösse.
So fordert Nationalrat Toni Bortoluzzi in seinem Postulat 12.3396 ein neues, nutzen-
und patientenorientiertes Preisfestsetzungssystem, das nicht massgeblich von den
Währungsschwankungen und politischen Entscheidungen im Ausland abhängig ist. Der
Bundesrat hat dieses Postulat angenommen, der Nationalrat unterstützt es. Das nun
vom EDI vorgeschlagene neue System hängt jedoch sehr viel stärker von den Wäh-
rungsschwankungen und ausländischen Preisfestsetzungssystemen ab. Dies steht
auch im Widerspruch zur Einigung der Pharmaverbände mit dem EDI im Jahr 2013, in
der unter dem Miteinbezug eines Vergleichs mit therapeutisch gleichwertigen Arzneimit-
teln ein stärkerer Nutzeneinbezug im neuen Preissystem 2015 vereinbart worden ist.
Ein patientenorientiertes Preissystem würde voraussetzen, dass die Patienten in der
Grundversicherung raschen und uneingeschränkten Zugang zu Arzneimittel haben.
Obschon in den letzten Jahren die Arzneimittelpreise mehrfach drastisch reduziert wor-
den und damit der Kostenanteil der Arzneimittel an den gesamten Gesundheitskosten
von aktuell CHF 68 Milliarden rückläufig sind (Anteil 2005: 10,6%, 2012: 9,2%) fokussie-
ren sich die vorgeschlagenen Massnahmen ausschliesslich auf Preise. Ziel des EDI ist
es, die Preise auf ein Niveau herunterzudrücken, das unter demjenigen wirtschaftlich
vergleichbarer Länder in Europa liegt. Damit entsteht die Gefahr, dass Pharmaunter-
nehmen Arzneimittel vom Markt nehmen und auf die Aufnahme von neuen innovativen
Arzneimitteln auf die Spezialitätenliste verzichten müssen, wie dies heute bereits in
Deutschland mit einem zehnfach grösseren Marktvolumen der Fall ist.
In Widerspruch stehen die Massnahmen auch zur Zielsetzung des Bundes im Rahmen
von „Gesundheit 2020“ sowie zu dem vom Bundesrat angenommenen Postulat 12.3614
von Nationalrätin Silvia Schenker, welches verlangt, die Interessen der Pharmaindustrie
zu berücksichtigen und den Pharmastandort Schweiz nicht zu schwächen. Das neue
Preismodell des EDI trägt mit dem angestrebten tieferen Auslandspreisniveau der Kos-
tenstruktur in der Schweiz in keiner Weise Rechnung. Die Folge wäre eine markante
Schwächung der in der Schweiz tätigen Pharmaunternehmen, was sich zwangsläufig
negativ auf ihren künftigen Beitrag an die schweizerische Volkswirtschaft und die Be-
schäftigung auswirken würde.
Die alleinige Konzentration auf den Preis setzt sich auch in den bereits angekündigten
Massnahmen für den patentfreien Markt fort. Das System der Festbeträge setzt einsei-
tig auf den Preiskampf, verunmöglicht einen Preis-Leistungs-Wettbewerb und zerstört
Anreize für Innovationen auch in diesem Segment. Leidtragende wären – nebst den in
der Schweiz tätigen Zulassungsinhaberinnen, Apothekern, Ärzten und Spitälern – die
Patientinnen und Patienten, welche die Wahlfreiheit und die Möglichkeit zur indizierten
individualisierten Behandlung verlieren würden.
Letztlich unterstützen vips und Intergenerika die grundsätzliche Zielsetzung des EDI,