Rapporto sui risultati

Consultazione 2015/123: Iv. pa. 15.430 s CAPTE-CS. Soppressione delle priorità nella rete di trasporto transfrontaliera · 20 pagine

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KLASSIFIZIERUNGSVERMERK

Referenz/Aktenzeichen

9 Allegato

Ct. AG, Ct. AI, Ct. AR, Ct. BE, Ct. FR, Ct. SZ, Ct. ZG, Ct. ZH, CdEN:

Art. 17 Abs. 2:

2Bei der Zuteilung von Kapazitäten im grenzüberschreitenden Übertragungsnetz haben Lieferungen aufgrund von internationalen Bezugs- und Lieferverträgen, die vor dem 31. Oktober 2002 abgeschlossen worden sind, sowie Lieferungen aus hydroelektrischen Grenzkraftwerken, soweit dazu das Übertragungsnetz in Anspruch genommen werden muss, soweit deren staatsvertraglich vereinbarte Länderquote nicht ohne Nutzung des Übertragungsnetzes jederzeit erfüllt werden kann, Vorrang.

Axpo, AEW:

Art. 17 Abs. 2:

2Bei der Zuteilung von Kapazitäten im grenzüberschreitenden Übertragungsnetz haben Lieferungen aufgrund von internationalen Bezugs- und Lieferverträgen, die vor dem 31. Oktober 2002 abgeschlossen worden sind, sowie Lieferungen aus hydroelektrischen Grenzkraftwerken, soweit dazu das Übertragungsnetz in Anspruch genommen werden muss soweit deren Länderquote, die der Nutzung der Grenzgewässer zugrunde liegen, nicht auf andere Weise jederzeit erfüllt werden können, Vorrang.

Alpiq, AES, swisselectric, Ct. SH5:

Art. 17 Abs. 2:

2Bei der Zuteilung von Kapazitäten im grenzüberschreitenden Übertragungsnetz haben Lieferungen aufgrund von internationalen Bezugs- und Lieferverträgen, die vor dem 31. Oktober 2002 abgeschlossen worden sind, sowie Lieferungen aus hydroelektrischen Grenzkraftwerken, soweit dazu das Übertragungsnetz in Anspruch genommen werden muss, soweit deren Länderquote nicht ohne Nutzung des Übertragungsnetzes jederzeit erfüllt werden können, Vorrang.

Swissgrid:

Art. 17 Abs. 2:

2Bei der Zuteilung von Kapazitäten im grenzüberschreitenden Übertragungsnetz haben Lieferungen aufgrund von internationalen Bezugs- und Lieferverträgen, die vor dem 31. Oktober 2002 abgeschlossen worden sind, sowie Lieferungen aus hydroelektrischen Grenzkraftwerken, soweit dazu das Übertragungsnetz in Anspruch genommen werden muss und der jeweilige Nachbarstaat entsprechendes Gegenrecht gewährt, Vorrang.

5 Chiede anche la soppressione delle priorità per i contratti a lungo termine. 20/20 C:\Users\U80832~1\AppData\Local\Temp\Fabasoft\Work\Pa_Iv_15-430_Rapport_de_consultation_i_NE.docx