Rapporto sui risultati

Consultazione 2017/36: Modifica dell'ordinanza 2 sull'asilo relativa alle questioni finanziarie e dell'ordinanza sull'integrazione degli stranieri · 15 pagine

Fedlex · Rapporto sui risultati · Pagina 10Fedlex · Rapporto sui risultati

Numeri di riferimento/incarto: COO.2180.101.7.673105

Rifiuto

Cantoni

nessuno

Partiti

UDC

Die SVP will die Sonderabgabe auf Erwerbseinkommen beibehalten. Bis ein Asylbewerber erwerbstätig sei, seien hohe Kosten entstanden, die durch die Eidgenossenschaft, die Kantone oder sogar die Gemeinden bezahlt wurden. Es sei auch ein Zeichen der Integrationsbereitschaft, wenn die erwerbstätig gewordenen Personen einen Teil dieser Kosten über eine Sonderabgabe zurückbezahlten.

Associazioni/cerchie interessate

nessuna

Osservazioni generali / Proposte di modifica

9 Teilnehmer (GPS, SGB, AvenirSocial, Caritas, UNHCR, SSV, VSJF, SFH und SIG) wollen auch die Sonderabgabe auf Vermögenswerten abschaffen, da eine finanzielle Sicherheit der Integration förderlich sei. Die Caritas macht geltend, dass die Sonderabgabe auf Vermögenswerten diskriminierend sei.

Die EKM ist der Ansicht, dass die Sonderabgabe auf Vermögenswerten dann abzuschaffen sei, wenn der administrative Aufwand und der finanzielle Ertrag künftig nicht mehr in einem angemessenen Verhältnis stehen sollten.

2 Teilnehmer (HEKS und AvenirSocial) verlangen, dass die Rückerstattungspflicht für bezogene Sozialhilfe im Asylbereich generell aufzuheben sei.

Der Kanton SO führt aus, dass die derzeit geltende Finanzierungsstrategie des Staatssekretariats für Migration (SEM) falsche Anreize setze. Sie bestimmt, dass die Integrationsarbeit in den Kantonen grundsätzlich erst einsetze, wenn das Asylverfahren abgeschlossen und eine vorläufige Aufnahme oder eine Aufenthaltsbewilligung ausgesprochen wurde. Es sei wichtig, mit der Integration so früh wie möglich zu beginnen, sobald ein längerfristiger oder dauerhafter Verbleib in der Schweiz absehbar sei.

Articolo 11 capoverso 2

Der Kanton AR verlangt, dass das SEM die Kantone bereits bei der Zuweisung aktiv über die Höhe der geleisteten Sonderabgabe auf Vermögenswerten informiere.

Articolo 16 capoverso 4

5 Teilnehmer (HEKS, UNHCR, VSJF, SFH und SIG) beantragen, den Freibetrag bei einer Vermögenswertabnahme dem Vermögensfreibetrag gemäss SKOS-Richtlinien auf 4000 Franken anzupassen.

Articolo 18 capoverso 1

Das HEKS beantragt, dass die Auszahlung automatisch, das heisst ohne Gesuch, zu erfolgen habe.