Rapporto sui risultati
Consultazione 2018/60: Modifica dell'ordinanza 2 sull'asilo e dell'ordinanza sull'integrazione degli stranieri; Attuazione dell'Agenda Integrazione Svizzera e indennizzo dei Cantoni per le spese occasionate dai minorenni non accompagnati nel settore dell'asilo e dei rifugiati · 25 pagine
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Numeri di riferimento/incarto: COO.2180.101.7.845123
de. Le canton VD souhaite un code spécial dans le SYMIC. Le canton GE estime que le forfait global 1 perdra en importance avec la restructuration du domaine de l’asile et que les cantons recevront donc moins d’argent.
Per quanto concerne la proposta di adeguamento del sistema di finanziamento dei costi dell’aiuto sociale per i minorenni non accompagnati (MNA), anche il Canton TI critica il modello proposto, ritenendolo complesso e poco trasparente. È quindi auspicata una semplificazione e un’estensione del «supplemento» almeno fino al compimento dei 20 anni di età o per 5 anni dall’entrata in Svizzera. Questo poiché, in base all’esperienza acquisita in questi anni, vengono spesso attribuiti ai Cantoni MNA che sono molto prossimi al compimento dei 18 anni, per i quali l’accompagnamento specifico (e quindi i costi) si protraggono sistematicamente, anche dopo la maggiore età.
Die SVP lehnt die Anpassung des Anteils für die Zusatzkosten für unbegleitete MNA ab. Solange die Kantone eine intensive Betreuung von MNA sicherstellen müssten und keine proportionale Verteilung möglich sei, seien diese Zusatzkosten fallweise abzugelten, und nicht über eine Pauschalrechnung.
Auch SFH und AsyLex lehnen eine jährliche Anpassung des Zusatzbestandteils für MNA aufgrund des Anteils der MNA am Gesamtbestand ab. Aus ihrer Sicht muss ein fixer Bestandteil für die Zusatzkosten der MNA unabhängig von der Zahl der MNA gewährleistet werden. Die Erfahrungen der letzten Jahre hätten die grossen Schwankungen bei der Anzahl unbegleiteter Kinder und Jugendlicher aufgezeigt. Eine grosse Schwierigkeit in den Kantonen sei deshalb der ständige Auf- und Abbau von kindgerechten Strukturen im Asylbereich. Mit dem geforderten fixen Bestandteil könnten die Kantone hingegen für eine gewisse Stabilität und Kontinuität von Angeboten sorgen. AsyLex bemängelt zudem, dass die Kantone unabhängig von der Zahl der sich in ihrer Zuständigkeit befindenden MNA Abgeltungen erhalten würden, obschon unter Umständen der tatsächliche Anteil in diesem Kanton vom Anteil am Gesamtbestand abweiche. Dies habe letztlich zur Folge, dass die besonders schützenswerte Personengruppe der MNA allenfalls nicht im gewünschten Umfang von den Bundesbeiträgen profitiert.
Osservazioni generali sull’OAsi 2
Der Kanton BE merkt mit Blick auf die Referendumsabstimmung vom 25. November 2018 über den kantonalen UMA-Kredit an, dass es zu dieser Abstimmung komme, weil bereits im Mai 2017 ein Finanzreferendum gegen den ursprünglich vorgesehenen Kredit ergriffen worden sei und sich in der anschliessenden Volksabstimmung eine Mehrheit dafür fand. Auch mit der erhöhten Abgeltung des Bundes seien die finanziellen Aufwendungen des Kantons im Bereich MNA nicht vollumfänglich gedeckt.
Der Kanton BS betont, wie wichtig es sei, dass der seit geraumer Zeit monierte Fehlanreiz bei der Berechnung der Globalpauschalen rasch behoben werde. Für die Unterstützungskosten von Personen, die trotz Arbeit von der Sozialhilfe abhängig sind und teilunterstützt werden müssen, seien derzeit vollumfänglich die Kantone zuständig. Dies sei einer verstärkten Arbeitsintegration nicht förderlich. Ebenfalls sollte bei der Berechnung der Globalpauschalen das Erwerbsalter von vorläufig aufgenommenen Personen und anerkannten Flüchtlingen heraufgesetzt werden. Insbesondere sollten dort junge Erwachsene nicht berücksichtigt werden.