Datenschutz bei drohnengestützter Datenbearbeitung durch Private
- Quelle
- library.oapen.org ↗
- Herausgeber/innen
- Daniel Huerlimann, Marc Thommen
- Reihe
- sui generis 010
- Verlag
- sui generis Verlag
- Sprache
- Deutsch
- DOI
- 10.38107/010
§ 4Gesamtbetrachtung und Überleitung
Der dritte Teil der vorliegenden Untersuchung hat die drohnengestützte Datenbearbeitung im Lichte des zukünftigen Schweizer Datenschutzgesetzes beleuchtet. Wie sich gezeigt hat, kommt die Haushaltsausnahme auf die drohnengestützte Datenbearbeitung durch Private nur in Ausnahmefällen zur Anwendung. Grundsätzlich greift mithin der E-DSG und die darin vorgesehenen Rechte und Pflichten sind anwendbar.848
Der Informationspflicht bei der Beschaffung von Personendaten, welche auch bei der drohnengestützten Datenbearbeitung einzuhalten wäre, kommen die Verantwortlichen wohl in den allermeisten Fällen nicht nach.849 Doch auch die Ausübung des Auskunftsrechts ist den betroffenen Personen kaum einmal möglich.850 Es muss deshalb konstatiert werden, dass die von einer drohnengestützten Datenbearbeitung betroffenen Personen sich nicht über Identität des Bearbeiters und Zweck der Bearbeitung informieren können.
Die Rechte bei Persönlichkeitsverletzungen würden es prinzipiell erlauben, gegen Drohnenbetreiber vorzugehen, welche unter Verletzung von Persönlichkeitsrechten Daten bearbeiten.851 Jedoch scheitert dieses Vorgehen an der Anonymität der oder des Verantwortlichen. Ein effektiver Rechtsschutz fehlt somit.
Insgesamt steht fest, dass das vom Gesetzgeber angestrebte Ziel der einfachgesetzlichen Konkretisierung und Verwirklichung der informationellen Selbstbestimmung im E-DSG nur teilweise erreicht wird. Die vorangehend analysierten Bestimmungen weisen klare Mängel bei der Rechtsdurchsetzung auf. Es gilt deshalb nun, die Bestandesaufnahme zur drohnengestützten Datenbearbeitung und der Durchsetzung von datenschutzrechtlichen Ansprüchen mit Bezug auf das Luftfahrtrecht fortzuführen.
848Ausführlich zum Ganzen vorne, S. 75 ff., v.a. S. 81.
849Vgl. dazu vorne, S. 93 ff.
850Vgl. vorne, S. 100 ff.
851Vgl. dazu vorne, S. 106 ff.