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Buch · sui generis 010, sui generis Verlag 2020

Datenschutz bei drohnengestützter Datenbearbeitung durch Private

Dissertation
David Henseler · 30. Juli 2020
Kapitel 1 von 13Seiten 1–19›
Angaben zum Werk
Herausgeber/innen
Daniel Huerlimann, Marc Thommen
Reihe
sui generis 010
Verlag
sui generis Verlag
Sprache
Deutsch
DOI
10.38107/010
Zitiervorschlag
David Henseler, Datenschutz bei drohnengestützter Datenbearbeitung durch Private: Dissertation, sui generis 010, Zürich 2020
Zusammenfassung
The usage of drones is constantly increasing, even among private individuals. Anyone who hears or sees a drone usually does not know whether he is being observed or filmed and whether the recorded material is being broadcast live or recorded. It also regularly remains unclear who is responsible for the drone. With this in mind, this book deals with the following question: How can the right to informational self-determination – substantiated in data protection law – be enforced in the case of drone based data processing by private individuals? The author analyses both the future data protection law and the new regulations on drone aviation and presents concrete proposals for an adjustment of the law.
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Datenschutz bei drohnengestützter Datenbearbeitung durch Private

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Datenschutz bei drohnengestützter Datenbearbeitung durch Private

Dissertation sui generis, Zürich 2020

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«Dann aber können wir Erdbewohner, die wir sonst schon allen möglichen Gefahren ausgesetzt sind, aufs neue und dieses Mal von der Luft aus bedroht werden, und zwar hinsichtlich unserer persönlichen und materiellen

Rechtsgüter.»

(Friedrich Meili, Ballons, Flugmaschinen und die Jurisprudenz,

Allgemeine österreichische Gerichts-Zeitung 1909, Nr. 39, S. 3) — Seite 5 —V

Vorwort

Die vorliegende Arbeit ist zwischen Januar 2017 und Dezember 2019 entstanden. Während dieser Zeit war ich für zwei Jahre als Assistent und danach als Candoc-Stipendiant an der Universität Zürich angestellt. Den grössten Teil der Schreibarbeit konnte ich während Auslandaufenthalten am Center for IP & IT Law (CiTiP) der KU Leuven (Belgien) sowie am Max-Planck-Institut für ausländisches öffentliches Recht und Völkerrecht in Heidelberg erledigen. Für die Unterstützung durch alle vorgenannten Institutionen bin ich sehr dankbar.

Die Arbeit wurde am 1. April 2020 an der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der Universität Zürich als Dissertation abgenommen. Lehre und Rechtsprechung wurden bis Ende Oktober 2019 berücksichtigt, vereinzelt darüber hinaus.

Mein herzlicher Dank gilt zunächst meiner Doktormutter, Frau Prof. Dr. Regina Kiener. Sie hat mich während der Ausarbeitung dieser Arbeit mit grossem Interesse unterstützt und stand für Fragen und Hinweise stets zur Verfügung. Während der Zeit als Assistent an ihrem Lehrstuhl habe ich sehr viel gelernt. Vor allem die Mitarbeit an Gutachten sowie an verschiedenen Publikationsprojekten habe mich wissenschaftlich ein grosses Stück weiter- gebracht. Daneben möchte ich mich auch ganz herzlich bei Prof. Dr. Thomas Gächter für die zügige Erstellung des Zweitgutachtens bedanken.

Für den immer sehr interessanten Austausch zu verschiedensten Fragen mit Bezug zu Drohnen möchte ich mich bei Rechtsanwalt Dr. Kurt Moll sowie Dr. Maximilian Jablonowski bedanken. Ebenfalls gilt mein Dank dem gesamten Team «Innovation und Digitalisierung» des Bundesamts für Zivilluftfahrt, insbesondere Marcel Kägi und Sandra Bodmer. Den Austausch mit ihnen habe ich stets sehr geschätzt. Für interessante Inputs aus der Sozialgeografie gebührt mein Dank ausserdem Prof. Dr. Francisco Klauser.

Für die sorgfältige Lektüre und Korrektur der Arbeit möchte ich meinem geschätzten Kollegen Rechtsanwalt Denis Parvex und insbesondere meinem lieben Bruder Rechtsanwalt Simon Henseler herzlich danken. Des Weiteren gilt mein Dank Herrn Moritz Henseler für die zweimalige und äusserst sorgfältige Durchsicht des Manuskripts.

Meine Eltern Brigitte Henseler-Pfenninger und Moritz Henseler haben mir eine universitäre Ausbildung ermöglicht und mich stets bei all meinen Vorhaben unterstützt. Dafür werde ich ihnen immer dankbar sein. Das zentrale Element für den erfolgreichen Abschluss der vorliegenden Arbeit war und ist aber meine Frau Marina. Sie hat mich und meine Launen, meine — Seite 6 —VI

Schreibblockaden und Schreibphasen hautnah miterlebt und mich immer wieder auf die richtige Spur gelenkt. Ohne Marina hätte ich mein Dissertations- projekt vielleicht aufgegeben. Ihr ist diese Arbeit gewidmet.

Zürich, im April 2020 — Seite 7 —VII

Übersicht

Vorwort V Übersicht VII Inhaltsverzeichnis IX

Literatur- und Quellenverzeichnis XIX Materialienverzeichnis LIX Abkürzungsverzeichnis LXIII Einleitung1Teil 1: Rechtliche, begriffliche und technische Grundlagen11Teil 2: Die drohnengestützte Datenbearbeitung im Lichte der Grundrechte45Teil 3: Bestandesaufnahme (1): Der E-DSG73Teil 4: Bestandesaufnahme (2): Die «Drohnenverordnungen»119Teil 5: Die Durchsetzung von datenschutzrechtlichen Ansprüchen 157 Zusammenfassung und Schlussbemerkungen175— Seite 9 —

IX

Inhaltsverzeichnis

Vorwort V Übersicht VII Inhaltsverzeichnis IX

Literatur- und Quellenverzeichnis XIX Materialienverzeichnis LIX Abkürzungsverzeichnis LXIII Einleitung1§ 1Einführung in das Problemfeld1§ 2Gegenstand und Ziel der Arbeit2I.Forschungsfrage2II.Eingrenzung des Themas2III.Relevanz des Themas31.Anzahl und Verbreitung von Drohnen32.Neue Gefahren durch neue Technologie43.Misstrauen und Ablehnung in der Bevölkerung54.Wirtschaftliches Potenzial6IV.Stand der Wissenschaft7§ 3Aufbau und Methode8I.Gang der Untersuchung8II.Methode10Teil 1: Rechtliche, begriffliche und technische Grundlagen11§ 1Bemerkungen zu den zentralen Rechtsgrundlagen11I.Datenschutzgesetz111.Auslöser und Ziele der Totalrevision112.Abstellen auf den E-DSG13II.Drohnenverordnungen131.EU-Recht und dessen Bedeutung für die Schweiz132.Übernahme durch die Schweiz14§ 2Begriffe15I.Drohne15— Seite 10 —X1. Technische Bezeichnungen162.Kategorisierung anhand der Konstruktionsweise182.1Drehflügler182.2Starrflügler192.3Schwingflügler193.Zwischenfazit194.Regelung in den Drohnenverordnungen204.1Drohnendefinition204.2Die drei Drohnenkategorien21a Offene Kategorie22b Spezielle Kategorie23c Zulassungspflichtige Kategorie234.3Produkteklassen innerhalb der offenen Kategorie 24 5. Zusammenfassung und Stellungnahme26II.Drohnenpilot und Drohnenbetreiber271.Pilot, Fernpilot, Drohnenpilot272.Betreiber und Halter27III.Daten291.Personendaten im Allgemeinen292.Besonders schützenswerte Personendaten312.1Erfasste Kategorien312.2Biometrische Daten insbesondere312.3Verfassungsrechtliche Einordnung32IV.Datenbearbeitung33V.Drohnengestützte Datenbearbeitung33§ 3Einsatzformen von Drohnen in der Schweiz35I.Nutzung durch Behörden35II.Nutzung durch Private371.Kommerzielle Nutzung372.Hobbynutzung38§ 4Stand der Technik39I.In der Schweiz verbreitete Hobbydrohnen39II.Sensoren401.Fotokamera402.Videokamera413.Mikrofon414.Infrarot- und Wärmebildkameras425.IMSI-Catcher42III.Zwischenfazit43— Seite 11 —XITeil 2: Die drohnengestützte Datenbearbeitung im Lichte der Grundrechte45§ 1Vorbemerkungen45§ 2Grundrechtliche Schutzpflichten46I.Verpflichtungsdimensionen der Grundrechte461.Die drei Kategorien der Verpflichtungsdimensionen462.Schutz vor Übergriffen Privater46II.Grundlage der Schutzpflichten471.In der Bundesverfassung472.In der Europäischen Menschenrechtskonvention48III.Semantik48IV.Schutzpflichten und deren Verhältnis zur Lehre der Drittwirkung49V.Ausprägungen der Schutzpflichten50VI.Adressaten511.Primäre Verpflichtung des Gesetzgebers512.Exekutive und Judikative51VII.Tatbestand52VIII.Rechtsfolge53IX.Schutzberechtigte55X.Justiziabilität grundrechtlicher Schutzpflichten551.Grundsätzliche Justiziabilität552.Durchsetzungsproblematik vor Bundesgericht563.Praxis des EGMR57XI.Zwischenfazit57§ 3Privatsphäre58I.Vorbemerkungen581.Die einzelnen Aspekte der Privatsphäre582.Persönlicher Schutzbereich58II.Achtung des Brief-, Post- und Fernmeldeverkehrs591.Inhalt und sachlicher Schutzbereich592.Bei der drohnengestützten Datenbearbeitung durch Private insbesondere59III.Achtung der Wohnung601.Inhalt und sachlicher Schutzbereich602.Bei der drohnengestützten Datenbearbeitung durch Private insbesondere60— Seite 12 —XIIIV. Achtung des Privatlebens611.Inhalt und sachlicher Schutzbereich612.Bei der drohnengestützten Datenbearbeitung durch Private insbesondere61§ 4Informationelle Selbstbestimmung62I.Entstehung und Einordnung62II.Schutzbereich631.Persönlicher Schutzbereich632.Sachlicher Schutzbereich632.1Herrschende Lehre und Rechtsprechung632.2Kritische Lehrstimmen642.3Verfassungsrevision?642.4Zwischenfazit65III.Bei der drohnengestützten Datenbearbeitung durch Private insbesondere65§ 5Weitere möglicherweise tangierte Grundrechte66I.Menschenwürde661.Inhalt und Schutzbereich662.Bei der drohnengestützten Datenbearbeitung durch Private insbesondere66II.Glaubens- und Gewissensfreiheit671.Inhalt und Schutzbereich672.Bei der drohnengestützten Datenbearbeitung durch Private insbesondere67III.Meinungsäusserungs- und Versammlungsfreiheit681.Inhalt und Schutzbereich682.Bei der drohnengestützten Datenbearbeitung durch Private insbesondere68IV.Eigentumsgarantie681.Inhalt und Schutzbereich682.Bei der drohnengestützten Datenbearbeitung durch Private insbesondere69§ 6Schutzpflichten im Kontext der informationellen Selbstbestimmung69I.Anerkannte Schutzpflichtendimension69II.Verfassungsrechtliche Anforderungen an das Datenschutzrecht71— Seite 13 —XIIITeil 3: Bestandesaufnahme (1): Der E-DSG73§ 1Vorbemerkungen73§ 2Anwendbarkeit des Datenschutzgesetzes74I.Verantwortlicher und betroffene Person741.Verantwortlicher742.Betroffene Person75II.Sachlicher Geltungsbereich75III.Ausnahme: Bearbeitung ausschliesslich zum persönlichen Gebrauch751.Die Regelung des E-DSG762.Interessenausgleich als normative Grundlage773.Anwendungsbeispiele784.Bekanntgabe an Aussenstehende78IV.Haushaltsausnahme bei der drohnengestützten Datenbearbeitung?791.Ausgangsbeispiel: «Nachbarschafts-Drohne»792.Detailprüfung803.Zusammenfassung und Fazit81§ 3Zentrale Bestimmungen des E-DSG81I.Bearbeitungsgrundsätze821.Rechtmässigkeit822.Treu und Glauben und Verhältnismässigkeit832.1Verhältnismässigkeit832.2Treu und Glauben843.Zweckbindung und Erkennbarkeit (Transparenz)853.1Zweckbindung853.2Erkennbarkeit854.Datenrichtigkeit865.Einwilligung876.Rechtsfolge bei Missachtung88II.Privacy by Design891.Die Regelung im Einzelnen891.1Datenschutz durch Technik891.2Beurteilung der Angemessenheit901.3Stand der Technik insbesondere912.Sanktionierung923.Bedeutung bei der drohnengestützten Datenbearbeitung durch Private92— Seite 14 —XIVIII. Informationspflicht931.Voraussetzungen942.Umfang und Modalitäten943.Zeitpunkt der Information964.Ausnahmen und Einschränkungen964.1Ausnahmen964.2Einschränkungen975.Sanktionierung976.Bedeutung bei der drohnengestützten Datenbearbeitung durch Private98IV.Datenschutz-Folgenabschätzung981.Voraussetzungen982.Sanktionierung993.Bedeutung bei der drohnengestützten Datenbearbeitung durch Private99V.Auskunftsrecht1001.Zentrale Bedeutung des Anspruchs1002.Auskunftsberechtigte und Auskunftsverpflichtete1013.Voraussetzungen1014.Ausübung des Auskunftsrechts1024.1Auskunftsbegehren1024.2Identifikation des Auskunftsberechtigten1025.Erteilung der Auskunft1035.1Form und Inhalt1035.2Einschränkungen1046.Zeitpunkt der Auskunft1057.Sanktionierung1058.Bedeutung bei der drohnengestützten Datenbearbeitung durch Private105VI.Rechte bei Persönlichkeitsverletzungen1061.Persönlichkeitsverletzung1062.Rechtfertigungsgründe1083.Rechtsansprüche1103.1Übersicht1103.2Klagen zum Schutz der Persönlichkeit1103.3Die Ansprüche im Einzelnen112a Beseitigung112b Unterlassung113c Genugtuung114d Feststellung115— Seite 15 —XV4. Bedeutung bei der drohnengestützten Datenbearbeitung durch Private116§ 4Gesamtbetrachtung und Überleitung117Teil 4: Bestandesaufnahme (2): Die «Drohnenverordnungen»119§ 1Vorbemerkungen119§ 2Identifizierung von Drohnenbetreibern120I.Registrierung1201.Zentrale Bedeutung der Registrierung1202.Registrierungspflicht für Drohnen und Betreiber1203.Die Kriterien im Einzelnen1213.1Zertifizierung der Konstruktion1213.2Kinetische Energie122a Begriff und Bedeutung122b Regelung in der Durchführungsverordnung1233.3Risiken für Privatsphäre und den Schutz von Personendaten1243.4Ausnahme für «Spielzeugdrohnen»125a Begriff125b Fähigkeit zur Datenbearbeitung als Ausschlusskriterium?1264.Zwischenfazit1285.Registrierungsverfahren1286.Anzugebende Informationen1307.«Drohnenbetreiberregister»1317.1Ausgestaltung des Registers1317.2Vergleichbare Register132a Luftfahrzeugregister133b Informationssystem Verkehrszulassung1337.3Zwischenfazit1348.Datenschutzrechtliche Beurteilung und Überleitung 135 II. Kennzeichnung1351.Arten der Kennzeichnung1352.Kennzeichnung mit Betreibernummer1362.1Begriff1362.2Praktische Umsetzung1363.Datenschutzrechtliche Beurteilung137— Seite 16 —XVIIII. Fernidentifizierung1381.Bedeutung und Begriff1382.Erfasste Drohnen1383.Zusatzgerät für die direkte Fernidentifizierung1393.1Allgemeine Anforderungen1393.2Empfang durch Mobilfunkgeräte insbesondere1404.Datenschutzrechtliche Beurteilung141IV.Flugverkehrsmanagement U-Space (UTM)1421.Begriff1422.Inhalt und Zweck1433.Datenschutzrechtliche Beurteilung143V.Spezialfall: Selbst gebaute Drohnen1441.Definition1442.Anwendbare Vorschriften1452.1Grundsätzliche Zugehörigkeit zur offenen Kategorie1452.2Registrierung und Kennzeichnung1452.3Fernidentifizierung1453.Datenschutzrechtliche Beurteilung145VI.Herausforderungen bei der Umsetzung1461.Notwendige Mitwirkung der Drohnenbetreiber1462.Übergangsbestimmungen147§ 3Präventive und flankierende Massnahmen148I.Information und Ausbildung1481.Informationsbeiblatt1482.Online-Theorieprüfung1493.Staatliche Informationsmassnahmen151II.Geo-Awareness (Geofencing)1511.Begriff und Abgrenzung1512.Inhalt und Grenzen1523.Datenschutzrechtliche Beurteilung153III.Positionslichter1531.Erfasste Drohnen1532.Datenschutzrechtliche Beurteilung154§ 4Gesamtbetrachtung155— Seite 17 —

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Teil 5: Die Durchsetzung von datenschutzrechtlichen

Ansprüchen157§ 1Schutzpflicht bei der drohnengestützten Datenbearbeitung durch Private157I.Informations- und Machtungleichgewicht als Ausgangspunkt157II.Tatbestand1581.Vorliegen eines Störerdreiecks1582.Kenntnis der konkreten Gefährdung1583.Kompetenz des Bundes159III.Adressat der Schutzpflicht1591.Vollzugsbehörden1602.Gesetzgeber160IV.Zwischenfazit161§ 2Wahrnehmung der Schutzpflicht de lege ferenda162I.Achtung der Ansprüche der Drohnenbetreiber162II.Bestimmung des passenden Gesetzes164§ 3Vorschläge für eine Gesetzesbestimmung165I.Zu regelnde Aspekte165II.Kommentierter Formulierungsvorschlag1661.Kompetenz (Abs. 1)1661.1Formulierungsvorschlag1661.2Bemerkungen1662.Zweck (Abs. 2)1672.1Formulierungsvorschlag1672.2Bemerkungen1673.Inhalt (Abs. 3)1683.1Formulierungsvorschlag1683.2Bemerkungen1684.Datenbekanntgabe (Abs. 4 und 5)1694.1Formulierungsvorschlag1694.2Bemerkungen1695.Zugriff im Abrufverfahren (Abs. 6)1715.1Formulierungsvorschlag1715.2Bemerkungen171III.Unkommentierter Formulierungsvorschlag172— Seite 18 —§ 1Zusammenfassung175§ 2Schlussbemerkungen177— Seite 19 —

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Quelle: library.oapen.org · sui generis 010, sui generis Verlag 2020