10.1 Führen eines Einkaufsjournals zu Verkaufspreisen
MWST-Branchen-Info 02 · Gärtner und Floristen
Geltend · Stand ab 1. Januar 2024
ESTV · MWST-Branchen-Info 02 · Ziff. 10.1 · Deutsch
Die Floristenpauschale dient der steuerpflichtigen Person, den übrigen Anteil ihres zum Normalsatz steuerbaren Umsatzes – neben dem ohnehin zum Normalsatz steuerbaren Umsatz aus Gartenbau- und Landschaftsgärtnerarbeiten – annäherungsweise zu ermitteln. Erfasst werden gemäss der nachfolgenden Aufzählung jene Einkäufe, deren zum Normalsatz steuerbare Anteile bei Warenkombinationen zum vornherein die 30 %-Grenze der 70/30 %-Regel nach Ziffer 6.4 bzw. 6.5 überschreiten (z. B. bepflanzte Brunnen) oder die nicht in Kombination mit Pflanzen als Sachgesamtheit verkauft werden (z. B. Vasen). Ebenfalls erfasst werden alle zum Normalsatz steuerbaren Handelswaren, d. h. Waren, die für sich allein verkauft werden.
Aufgelistet werden:
Zugekaufte Arrangements u. dgl., die zum Normalsatz steuerbar sind (→ Ziff. 6.4 und 6.5);
zugekaufte bepflanzte Brunnen, Wasserspiele, Tuffsteine, Figuren mit Blumenschale und dergleichen;
Vasen und Krüge aller Art;
alle übrigen zum Normalsatz steuerbaren Handelswaren (z. B. Gartengeräte und -möbel, Werkzeuge, Boutiqueartikel wie Kerzen oder Glückwunschkarten).
Im Einkaufsjournal werden insbesondere jene Gegenstände nicht erfasst, die für sich allein geliefert dem Normalsatz unterliegen, jedoch als Bestandteil von Sachgesamtheiten das steuerliche Schicksal des kombinierten Gegenstandes teilen. Darunter fallen beispielsweise Verpackungen sowie die unverzichtbaren Hilfsstoffe nach Ziffer 6.5. Ebenfalls nicht einbezogen werden Betriebsmittel wie Werkzeuge oder Tontöpfe für die Verwendung in der Produktion.
Beispiel
Einkaufsjournal (alle Werte in CHF)
Datum | Lieferant | Artikel | Faktura inkl. 8,1 % MWST | EP exkl. MWST | VP inkl. 8,1 % MWST |
12.01.24 | Candle AG, Biel | Kerzen* | 324.30 | 300.00 | 600.00 |
27.01.24 | Print AG, Bern | Glückwunschkarten assortiert | 324.30 | 300.00 | 600.00 |
11.03.24 | Pot GmbH, Chur | Cache-Pots und Vasen | 432.40 | 400.00 | 800.00 |
13.03.24 | Tuff AG, Basel | Bepflanzte Brunnen | 1'081.00 | 1'000.00 | 1'500.00 |
Total | 2'162.00 | 2'000.00 | 3'500.00 |
* | reiner Boutiqueartikel; nicht zur Verarbeitung in Werkstücken bestimmt |
EP = Einstandspreis | |
VP = Verkaufspreis |
Retouren von Gegenständen an Lieferanten sowie Preisgutschriften und Rückvergütungen sind sowohl im Wareneinkaufskonto der Buchhaltung als auch im Einkaufsjournal zu berücksichtigen.
Die Bestandesänderung des Warenlagers wird im Einkaufsjournal grundsätzlich ebenfalls miteinbezogen. Erfolgt keine Korrektur, wird angenommen, der Lagerbestand habe sich nicht verändert.