10.2 Steuerabrechnung nach der Floristenpauschale

MWST-Branchen-Info 02 · Gärtner und Floristen

Geltend · Stand ab 1. Januar 2024

ESTV · MWST-Branchen-Info 02 · Ziff. 10.2 · Deutsch

Für die Erstellung der Steuerabrechnung kann die Steuersatzaufteilung beispielsweise wie folgt vorgenommen werden:

Beträge in CHF

a)

Steuerbare Gesamteinnahmen inklusive MWST

150'000

./. Einnahmen aus Gartenbau- und Landschaftsgärtnerarbeiten gemäss separatem Erlöskonto (108,1 %)

- 50'000

100'000

./. Total Kolonne VP inkl. MWST (108,1 %)

- 3'500

Total zu 2,6 % steuerbarer Umsatz (102,6 %)

96'500

Die Umsätze verteilen sich somit wie folgt auf die Steuersatzkategorien:

b)

Total zu 8,1 % steuerbarer Umsatz aus Gartenbau- und Landschaftsgärtnerei

50'000

Total zu 8,1 % steuerbarer Umsatz gemäss Einkaufsjournal

3'500

Total zu 8,1 % steuerbarer Umsatz (108,1 %)

53'500

Total zu 2,6 % steuerbarer Umsatz gemäss vorstehender Bst. a) (102,6 %)

96'500

Total steuerbarer Umsatz

150'000

Anmerkung:
Im vorstehenden Beispiel wird aus Vereinfachungsgründen davon ausgegangen, dass dieser Betrieb im Rahmen der Gartenbau- und Landschaftsgärtnerarbeiten keine dem reduzierten Steuersatz unterliegenden Gegenstände nach Ziffer 6.8 geliefert hat.

[Abbildung: im Original]

Informationen zur Rechnungsstellung bzw. Ausstellung von Coupons von Registrierkassen enthält die MWST-Info Buchführung und Rechnungsstellung.