10.2 Steuerabrechnung nach der Floristenpauschale
MWST-Branchen-Info 02 · Gärtner und Floristen
Geltend · Stand ab 1. Januar 2024
ESTV · MWST-Branchen-Info 02 · Ziff. 10.2 · Deutsch
Für die Erstellung der Steuerabrechnung kann die Steuersatzaufteilung beispielsweise wie folgt vorgenommen werden:
Beträge in CHF | ||
a) | Steuerbare Gesamteinnahmen inklusive MWST | 150'000 |
./. Einnahmen aus Gartenbau- und Landschaftsgärtnerarbeiten gemäss separatem Erlöskonto (108,1 %) | - 50'000 | |
100'000 | ||
./. Total Kolonne VP inkl. MWST (108,1 %) | - 3'500 | |
Total zu 2,6 % steuerbarer Umsatz (102,6 %) | 96'500 | |
Die Umsätze verteilen sich somit wie folgt auf die Steuersatzkategorien: | ||
b) | Total zu 8,1 % steuerbarer Umsatz aus Gartenbau- und Landschaftsgärtnerei | 50'000 |
Total zu 8,1 % steuerbarer Umsatz gemäss Einkaufsjournal | 3'500 | |
Total zu 8,1 % steuerbarer Umsatz (108,1 %) | 53'500 | |
Total zu 2,6 % steuerbarer Umsatz gemäss vorstehender Bst. a) (102,6 %) | 96'500 | |
Total steuerbarer Umsatz | 150'000 | |
Anmerkung:
Im vorstehenden Beispiel wird aus Vereinfachungsgründen davon ausgegangen, dass dieser Betrieb im Rahmen der Gartenbau- und Landschaftsgärtnerarbeiten keine dem reduzierten Steuersatz unterliegenden Gegenstände nach Ziffer 6.8 geliefert hat.
[Abbildung: im Original] | Informationen zur Rechnungsstellung bzw. Ausstellung von Coupons von Registrierkassen enthält die MWST-Info Buchführung und Rechnungsstellung. |