7.1 Grabunterhaltsverträge: Vorauszahlungen

MWST-Branchen-Info 02 · Gärtner und Floristen

Geltend · Stand ab 1. Januar 2010

ESTV · MWST-Branchen-Info 02 · Ziff. 7.1 · Deutsch

Wird für den Grabunterhalt ein einmaliger Betrag erhoben, für den der Auftraggeber grundsätzlich kein Rückforderungsrecht besitzt, wird das Entgelt bei Rechnungsstellung (bei Abrechnung nach vereinnahmten Entgelten bei der Vereinnahmung) versteuert. Die Rückzahlung verbleibender Guthaben an den Auftraggeber infolge nicht vertragsgemässer Erfüllung durch den Leistungserbringer gilt als Entgeltsminderung im Sinne von Artikel 41 MWSTG. In der Abrechnung über die Periode, in der die Entgeltsminderung verbucht wurde, kann vom steuerbaren Entgelt ein entsprechender Abzug vorgenommen werden.

Darin

  1. 7.1.1 Steuersatzaufteilung bei einmaligen Vorauszahlungen
  2. 7.1.2 Vorsteuerkorrektur bei einmaligen Vorauszahlungen