6.11 Pflanzenservice
MWST-Branchen-Info 02 · Gärtner und Floristen
Geltend · Stand ab 1. Januar 2018
ESTV · MWST-Branchen-Info 02 · Ziff. 6.11 · Deutsch
Beim Pflanzenservice als Gesamtleistung (→ Ziff. 6.6) ist vorerst zu unterscheiden, ob die zu unterhaltenden Pflanzen in beweglichen oder unbeweglichen Behältnissen eingepflanzt sind. Beim Service von Pflanzen in beweglichen Behältnissen findet der reduzierte Steuersatz Anwendung, da aus Vereinfachungsgründen davon ausgegangen wird, dass sich der Pflanzenservice hauptsächlich auf die lebende Pflanze bezieht.
Der Service von Pflanzen in immobilen Pflanzbecken, d.h. Pflanzbecken, die fest im Gebäude eingemauert oder eingegraben sind, unterliegt dem Normalsatz
(→ Ziff. 6.8).
Betreffend zusätzlich verrechenbaren Leistungen wie Ersatz von Pflanzen oder Reparaturen von Wasserpumpen sind die Ausführungen in den Ziffern 6.7 und 6.8 zu beachten.