3.1.1 Inhaltliche Bedingungen
MWST-Branchen-Info 03 · Druckerzeugnisse und elektronische Publikationen
Geltend · Stand ab 1. Januar 2018
ESTV · MWST-Branchen-Info 03 · Ziff. 3.1.1 · Deutsch
Der Inhalt eines Buches darf keinen Reklamecharakter aufweisen (→ Ziff. 2); er kann aus Buchstaben, Zahlen, Zeichen, Musiknoten, Illustrationen, Skizzen usw. bestehen.
Gedruckte Werke (selbst gebundene), die dazu bestimmt sind, ergänzt zu werden, mit Ausnahme bestimmter Kinderbücher (→ Ziff. 3.1.3) sowie von Schul- und Lehrbücher, (→ Ziff. 3.1.4), gelten nicht als Bücher und sind zum Normalsatz steuerbar.