3.1.4 Beispiele von Büchern, die zum reduzierten Steuersatz steuerbar sind
MWST-Branchen-Info 03 · Druckerzeugnisse und elektronische Publikationen
Geltend · Stand ab 1. Januar 2018
ESTV · MWST-Branchen-Info 03 · Ziff. 3.1.4 · Deutsch
Folgende Bücher sind zum reduzierten Steuersatz steuerbar, sofern sie die inhaltlichen und formellen Bedingungen erfüllen (→ Ziff. 3.1.1 und 3.1.2):
Literarische Werke, Biografien, Monografien, Lexika, Enzyklopädien, Atlanten, liturgische Bücher, Notentexte musikalischer Werke, Gesangsbücher, Comics im Taschenbuch-/Buchformat;
Bildbände und Bände mit reproduzierten Werken, Museumskataloge und Kataloge von Kunstausstellungen, sofern deren Hauptzweck nicht der Verkauf der beschriebenen Werke ist;
personalisierte Fotobücher. Auf der Umschlag-/Deckseite muss ein Titel stehen. (→ Ziff. 3.1.2);
amtliche und administrative Publikationen, die der Bund, die Kantone und die Gemeinden zur Information oder Stellungnahme an die Öffentlichkeit richten, beispielsweise Botschaften, Verhandlungsprotokolle, Erlasse, Abstimmungsunterlagen, Informationen für Neuzuziehende, Wegleitungen zu Steuererklärungen;
Fachbücher wie Informatik-Handbücher, Bastel- oder Kochbücher, Strickanleitungen;
Gebrauchs-, Montage- und Betriebsanleitungen;
Schul- und Lehrbücher (auch Fernunterricht, Kurse, Seminare, zum Selbststudium), selbst wenn diese Flächen zum Ausfüllen enthalten (z.B. Übungsbücher);
Studienpläne von Lehranstalten;
Almanache in Buchform, die vorwiegend redaktionelle Artikel enthalten;
Statuten, Reglemente und Weisungen;
Jahres-, Tätigkeits-, Seminar- oder Kongressberichte sowie Fest- und Jubiläumsschriften;
Programme von Veranstaltungen (kulturelle, sportliche, gewerbliche usw.), deren Hauptzweck darin besteht, über den Ablauf des Anlasses zu informieren (Zeitplan, Karte, Teilnehmer, geplante kulturelle Werke usw.), unabhängig davon, ob der Eintrittspreis darin angegeben wird oder nicht (→ Ziff. 3.1.5, Punkt 4);
Camping-, Reise-, Freizeit-, touristische, kulturelle und gastronomische Führer;
Informationsbroschüren von Tourismusbüros und touristischen Vereinen;
Richtlinien für die Bewertung von Gegenständen, beispielsweise Briefmarken- und Münzkataloge, Eurotaxtarife sowie Listen von Wertpapierbewertungen;
Verzeichnisse wie Unternehmens- oder Branchenverzeichnisse, Adressbücher, Telefonbücher, Sammlungen der Bundesgerichtsentscheide, Normenwerke, Bibliothekskataloge, Fahrpläne und Kursbücher.