8.7.2 Vorsteuerbelastete Aufwendungen betreffend Rückbau

MWST-Branchen-Info 04 · Baugewerbe

Geltend · Stand ab 29. September 2025

ESTV · MWST-Branchen-Info 04 · Ziff. 8.7.2 · Deutsch

Rückbaukosten können bei einem Rückbau einer Liegenschaft (z. B. Totalabbruch einer vorhandenen Altliegenschaft oder Teilabbruch einer Liegenschaft, bei welcher ein Teil der Gebäudehülle entfernt wird) anfallen. Für die Beurteilung des Vorsteuerabzugsrechts im Zusammenhang mit den angefallenen vorsteuerbelasteten Rückbaukosten gilt es zunächst, die Eigentumsverhältnisse am fraglichen Objekt zu beachten.

Darin

  1. 8.7.2.1 Rückbau durch den bisherigen Eigentümer (ohne / mit Eigentumswechsel nach dem Rückbau)
  2. 8.7.2.2 Rückbau durch den neuen Eigentümer