8.7.2.2 Rückbau durch den neuen Eigentümer

MWST-Branchen-Info 04 · Baugewerbe

Geltend · Stand ab 29. September 2025

ESTV · MWST-Branchen-Info 04 · Ziff. 8.7.2.2 · Deutsch

Erwirbt der Eigentümer die Liegenschaft und nimmt er im Anschluss den Rückbau der Liegenschaft vor, sind die Rückbaukosten der Erstellung der neuen Liegenschaft zuzuordnen. Damit richtet sich das Vorsteuerabzugsrecht für die vorsteuerbelasteten Rückbaukosten nach der künftigen Nutzung der Liegenschaft durch den neuen Eigentümer.

Wird die Liegenschaft vom neuen Eigentümer inskünftig ausschliesslich oder teilweise für unternehmerische, zum Vorsteuerabzug berechtigende Zwecke verwendet, kann der neue Eigentümer auf den vorsteuerbelasteten Rückbaukosten den vollen bzw. teilweisen Vorsteuerabzug unter den Voraussetzungen von Artikel 28 MWSTG vornehmen.

Verwendet der neue Eigentümer die Liegenschaft inskünftig ausschliesslich für nicht zum Vorsteuerabzug berechtigende Tätigkeiten, besteht für die vorsteuerbelasteten Rückbaukosten kein Vorsteuerabzugsrecht.

Kauft der neue Eigentümer die Liegenschaft in der Absicht, sie zu einem späteren Zeitpunkt abzubrechen, und führt er die rückzubauende Liegenschaft einer Zwischennutzung zu, ist hinsichtlich des Vorsteuerabzuges der Rückbaukosten Folgendes zu beachten: Gilt die Zwischennutzung nicht als eine eigenständige Betriebstätigkeit (Anhaltspunkte für eine nicht eigenständige Betriebstätigkeit sind z. B. geplante oder bereits stattgefundene Umzonung, Übernahme von Mietverträgen oder Abschluss von befristeten Mietverträgen bis zum Rückbau), sind die Rückbaukosten der Erstellung der neuen Liegenschaft zuzuordnen und das Vorsteuerabzugsrecht für die vorsteuerbelasteten Rückbaukosten richtet sich nach der Absicht der künftigen Nutzung der Liegenschaft durch den neuen Eigentümer nach dem Rückbau. Diese Absicht ist grundsätzlich durch die steuerpflichtige Person nachzuweisen und hat sich in geeigneter Form gegen aussen zu manifestieren (z. B. Projektdokumentation).

Für die allfällig vorzunehmenden Korrekturen des geltend gemachten Vorsteuerabzugs infolge des nachträglich geänderten Verwendungszwecks der neuen Liegenschaft wird auf die Ausführungen zu den Vorsteuerkorrekturen im Zusammenhang mit dem Erstellen eines Bauwerks in der MWST-Branchen-Info Liegenschaftsverwaltung / Vermietung und Verkauf von Immobilien verwiesen.

[Abbildung: im Original]

Bezüglich der Aufteilung bzw. Zuordnung der Vorsteuern (z. B. nach der 3-Topf-Methode) und der vorzunehmenden Vorsteuerkorrektur infolge Ingebrauchnahme der Infrastruktur wird auf die Ziffer 8.4.3.2 verwiesen.

Praxispräzisierung (→ MWST-Info Zeitliche Wirkung von Praxisfestlegungen).