8.7.2.1 Rückbau durch den bisherigen Eigentümer (ohne / mit Eigentumswechsel nach dem Rückbau)

MWST-Branchen-Info 04 · Baugewerbe

Geltend · Stand ab 29. September 2025

ESTV · MWST-Branchen-Info 04 · Ziff. 8.7.2.1 · Deutsch

Wird der Rückbau der Liegenschaft vom bisherigen Eigentümer vorgenommen, richtet sich das Vorsteuerabzugsrecht betreffend die vorsteuerbelasteten Rückbaukosten nach der bisherigen Nutzung der Liegenschaft durch den Eigentümer. Wurde die Liegenschaft vor dem Rückbau ausschliesslich oder teilweise für unternehmerische, zum Vorsteuerabzug berechtigende Zwecke verwendet, kann der Eigentümer auf den vorsteuerbelasteten Rückbaukosten den vollen bzw. teilweisen Vorsteuerabzug unter den Voraussetzungen von Artikel 28 MWSTG vornehmen.

Verwendete der Eigentümer die Liegenschaft ausschliesslich für nicht zum Vorsteuerabzug berechtigende Tätigkeiten, besteht für die Rückbaukosten kein Vorsteuerabzugsrecht.

Als bisherige unternehmerische Nutzung gilt die Zeit seit dem Erwerb der Liegenschaft bis zum Rückbau. Es werden maximal die letzten 20 Jahre vor dem Rückbau für die Berechnung des Vorsteuerabzugsrechts auf den vorsteuerbelasteten Rückbaukosten berücksichtigt. Wurde die Liegenschaft während der bisherigen unternehmerischen Nutzung mehrwertsteuerlich unterschiedlich (zum Vorsteuerabzug berechtigende und nicht zum Vorsteuerabzug berechtigende Tätigkeiten) verwendet, besteht ein anteilsmässiger Vorsteuerabzug auf den vorsteuerbelasteten Rückbaukosten.

Praxisänderung infolge eines Gerichtsurteils betreffend die bestehende Praxis der ESTV (Publikationsdatum: 30.09.2025; vgl. betreffend zeitliche Wirkung → MWST-Info Zeitliche Wirkung von Praxisfestlegungen).