8.7.3.1 Durch den bisherigen Eigentümer (ohne/mit Eigentumswechsel nach der Renovation)

MWST-Branchen-Info 04 · Baugewerbe

Geltend · Stand ab 29. September 2025

ESTV · MWST-Branchen-Info 04 · Ziff. 8.7.3.1 · Deutsch

Werden durch den bisherigen Eigentümer im Rahmen einer Renovation rein bauliche Massnahmen vorgenommen, bei welchen die Gebäudehülle der bestehenden Liegenschaft im Wesentlichen erhalten bleibt (z. B. Aushöhlen einer bestehenden Baute zwecks Umnutzung eines Fabrikgebäudes in Lofts oder Umwandlung eines Hotels in Wohnungen), richtet sich der Vorsteuerabzug auf den vorsteuerbelasteten baulichen Massnahmen nach den Regeln des Leerstandes von Immobilien.

[Abbildung: im Original]

Hierzu wird auf die Ausführungen in der MWST-Branchen-Info Liegenschaftsverwaltung/Vermietung und Verkauf von Immobilien verwiesen.

Praxispräzisierung (→ MWST-Info Zeitliche Wirkung von Praxisfestlegungen).