8.7.3.2 Durch den neuen Eigentümer
MWST-Branchen-Info 04 · Baugewerbe
Geltend · Stand ab 29. September 2025
ESTV · MWST-Branchen-Info 04 · Ziff. 8.7.3.2 · Deutsch
Nimmt der neue Eigentümer im Rahmen einer Renovation rein bauliche Massnahmen vor, bei welchen die Gebäudehülle im Wesentlichen erhalten bleibt (z. B. Aushöhlen von bestehenden Bauten zur Umnutzung eines Fabrikgebäudes in Lofts oder Umwandlung eines Hotels in Wohnungen), gelten für den Vorsteuerabzug auf den vorsteuerbelasteten baulichen Massnahmen die Ausführungen zum Rückbau durch den neuen Eigentümer, wonach sich der Vorsteuerabzug nach der künftigen Nutzung der Liegenschaft durch den neuen Eigentümer richtet (→ Ziff. 8.7.2.2). Dabei ist es unerheblich, ob der neue Eigentümer die Renovation direkt nach dem Erwerb der Liegenschaft oder während/nach einer Zwischennutzung, die nicht als eigenständige Betriebstätigkeit gilt, vornimmt.
Praxispräzisierung (→ MWST-Info Zeitliche Wirkung von Praxisfestlegungen).