12.2.1 Ohne Betriebsgebäude
MWST-Branchen-Info 05 · Motorfahrzeuggewerbe
Geltend · Stand ab 1. Januar 2010
ESTV · MWST-Branchen-Info 05 · Ziff. 12.2.1 · Deutsch
Soweit lediglich eine Tankstellenanlage vermietet wird, bestehend im Wesentlichen aus den Einrichtungen wie Tanks, Rohrleitungen, Kompressoren, Zapfstellen für Treibstoff und Luft, Kunden- / Kreditkarten- und Notenautomaten, Überdachung und einfache Kassastation (darunter ist z.B. ein freistehendes Kassahäuschen zu verstehen), liegt eine zum Normalsatz steuerbare Vermietung einer Betriebseinrichtung vor. Das Gleiche gilt beispielsweise auch dann, wenn darüber hinaus noch eine Autowaschanlage oder Staubsaugerstation vermietet wird.