12.2.2 Mit Betriebsgebäude

MWST-Branchen-Info 05 · Motorfahrzeuggewerbe

Geltend · Stand ab 1. Januar 2010

ESTV · MWST-Branchen-Info 05 · Ziff. 12.2.2 · Deutsch

Wird indessen nebst den unter Ziffer 12.2.1 aufgeführten Betriebseinrichtungen auch ein Betriebsgebäude (oder ein Teil davon) an den gleichen Mieter vermietet, wie Shop / Kiosk / Bistro (allenfalls mit integrierter Kassastation für das Inkasso des Treibstoffes), Reparaturwerkstatt / Servicestelle, Büros, Lager usw., handelt es sich gesamthaft um eine von der Steuer ausgenommene Gebäudevermietung (mit Optionsmöglichkeit); dies ungeachtet dessen, ob für die Vermietung der Betriebseinrichtungen einerseits und des Gebäudes (oder des Gebäudeteils) andererseits separat Rechnung gestellt wird.