13.1 Allgemeines
MWST-Branchen-Info 05 · Motorfahrzeuggewerbe
Geltend · Stand ab 20. Januar 2023
ESTV · MWST-Branchen-Info 05 · Ziff. 13.1 · Deutsch
Tankkarteninhaber (Kunden) der entsprechenden Tankkartenherausgeber können gegen Vorzeigen ihrer Karte in den Tankstellenshops Leistungen erwerben. In den allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend: AGB) und/oder Verträgen wird festgelegt, bei welchen Tankstellenshops die Tankkarte gültig ist und welche Leistungen dort mit der Karte bezogen werden können.
Die Tankkarteninhaber können an einer Tankstelle z. B. Treibstoff, Betriebsmittel für das Fahrzeug (Schmiermittel, Frostschutzmittel, usw.), Waren oder andere Leistungen kaufen.
Erstmalige Praxisfestlegung infolge der Beurteilung neuer Sachverhalte (Publikationsdatum: 20.01.2023; vgl. betreffend zeitliche Wirkung → MWST-Info Zeitliche Wirkung von Praxisfestlegungen).