14.2.1 Grundangebot
MWST-Branchen-Info 05 · Motorfahrzeuggewerbe
Geltend · Stand ab 31. Oktober 2024
ESTV · MWST-Branchen-Info 05 · Ziff. 14.2.1 · Deutsch
Diese Leistungen werden nach dem Charakter der Gesamtleistung behandelt. In diesem Fall stellt die Bereitstellung des Fahrzeugs das wesentliche Element der Leistung dar. Infolgedessen gilt das Fahrzeugabonnement als Lieferung im Sinne von Artikel 3 Buchstabe d Ziffer 3 MWSTG, deren Leistungsort in Artikel 7 Absatz 1 Buchstaben a und b MWSTG geregelt wird. Es handelt sich also um eine der Inlandsteuer unterliegenden Leistung, obwohl das Abonnement einen Versicherungsschutz beinhaltet (von der Steuer ausgenommene Leistung nach Art. 21 Abs. 2 Ziff. 18 Bst. a MWSTG). Somit kann der steuerpflichtige Leistungserbringer gemäss Artikel 28 Absatz 1 MWSTG im Rahmen seiner unternehmerischen Tätigkeit die Vorsteuer abziehen, dies unter Vorbehalt der Artikel 29 und 33 MWSTG.
Erstmalige Praxisfestlegung infolge der Beurteilung neuer Sachverhalte (Publikationsdatum: 31.10.2024; vgl. betreffend zeitliche Wirkung → MWST-Info Zeitliche Wirkung von Praxisfestlegungen).